Startseite Allgemeines Der König von Deutschland, Peter Fitzek mal wieder auf der Liste der Verbraucherwarnungen bei der BaFin: BaFin untersagt Peter Fitzek und weiteren Personen und Vereinigungen das Einlagen- und das Versicherungsgeschäft und bestellt Abwickler
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Der König von Deutschland, Peter Fitzek mal wieder auf der Liste der Verbraucherwarnungen bei der BaFin: BaFin untersagt Peter Fitzek und weiteren Personen und Vereinigungen das Einlagen- und das Versicherungsgeschäft und bestellt Abwickler

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Herren Peter Fitzek und Martin Schulz (beide Lutherstadt Wittenberg), den nicht eingetragenen Vereinen „Kooperationskasse“, „Königliche Reichsbank“, „NeuDeutsche Gesundheitskasse“ und „Königreich Deutschland“ mit Verfügungen unterschiedlichen Datums den Betrieb des Einlagen- bzw. des Versicherungsgeschäfts untersagt. Ferner untersagte sie Herrn Benjamin Michaelis (Lutherstadt Wittenberg) und dem Verein „Ganzheitliche Wege e.V.“ die Geschäftstätigkeit, soweit beide damit in die vorgenannte unerlaubt betriebene Geschäftstätigkeit einbezogen waren.

Die BaFin hat ferner die Abwicklung dieser Geschäfte aufgegeben und hierzu in sämtlichen Verfahren mit Verfügung vom 26. November 2014 einen Abwickler bestellt.

Herr Fitzek und die weiteren oben Genannten boten im Internet insbesondere „Sparbücher“ bzw. „Sparhefte“ sowie Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsverträge an. Sie betrieben damit das Einlagen- sowie das Versicherungsgeschäft ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin. Herr Michaelis und der Verein „Ganzheitliche Wege e.V.“ sind in diese unerlaubten Geschäfte einbezogen.Die Abwicklung umfasst die Rückzahlung sämtlicher unbedingt rückzahlbarer Anlegergelder und die Kündigung aller Versicherungsverträge.Zur Durchsetzung der Abwicklungsanordnungen wurdeHerr Rechtsanwalt Dr. Stefan Oppermann
c/o Curator AG Insolvenzverwaltungen,
Niederlassung Nürnberg
Äußere Sulzbacher Straße 118
90491 Nürnberg

zum Abwickler bestellt. Er ist insbesondere befugt, den Schriftverkehr mit betroffenen Anlegern zu führen und das unerlaubte Einlagengeschäft durch Rückzahlung der vorhandenen Gelder an die Anleger abzuwickeln sowie die bestehenden Versicherungsverträge zu kündigen.

Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar. Mit Ausnahme der Bescheide vom 26. November 2014 und vom 15. Mai 2014 (gegen die „NeuDeutsche Gesundheitskasse“ als nicht eingetragenem Verein) sind die Verfügungen bestandskräftig.

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