Nun, Werbung und ein gut gewählter Name kann eben auch mal etwas Vormachen, was dann, wie in einer „Mogelpakung“ in der Realität ganz anders ist. Anleger (Kommanditisten ), die in diese Beteiligung investiert haben, müssen sich dann schon so fühlen, als wenn man auf eine gute Werbung hereingefallen wäre. Die Bilanz weist innerhalb eines Jahres über 1 Million Euro weniger als das Kommanditkapital aus. Gleiches gilt für das Anlagevermögen. Den Grund dafür kan man dann in der Bilanz lesen Zitat: „Die Finanzanlagen werden gemäß § 253 HGB zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 HGB in Höhe von EUR 1.100.039,00 (Vj.: EUR 972.271,46) vorgenommen. Liquiditätsauszahlungen, denen auf Ebene der Beteiligungsgesellschaften keine entnahmefähigen Gewinne gegenüberstehen, werden als Abgang auf den Beteiligungsbuchwert erfasst.“ Zitat Ende. Nun auch hier gilt wieder der Emittent und der Vertrieb haben ihr Geld verdient, der Anleger verliert eben mal so über 1 Million Euro, ohne dass es den Herren in irgendeiner Form dann wehtun würde. Der Name der Beiteilgung klingt dann doch eher wie ein „Hohn“.
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