Schweden zieht Konsequenzen aus der eskalierenden Bandenkriminalität: Ab dem kommenden Sommer sollen dort bereits 13-jährige Täter in Jugendhaftanstalten untergebracht werden können. Das kündigte das Justizministerium in Stockholm an.
Bislang galt auch in Schweden – ähnlich wie in Deutschland – die Grenze der Strafmündigkeit ab 15 Jahren. Doch angesichts der wachsenden Gewalt durch kriminelle Jugendgangs, die gezielt Minderjährige für Auftragsverbrechen oder sogar Morde einsetzen, will die Regierung von Ministerpräsident Ulf Kristersson das ändern.
Bereits vor einiger Zeit hatte Stockholm die Strafvollzugsbehörde beauftragt, spezielle Abteilungen für 15- bis 17-jährige Intensivtäter einzurichten. Diese Regelung soll nun auf 13- und 14-Jährige ausgeweitet werden. Der entsprechende Gesetzesentwurf sieht vor, dass auch so junge Täter künftig bei besonders schweren Delikten strafrechtlich belangt werden können.
Hintergrund ist die zunehmende Zahl von Gewalttaten, die von Jugendlichen im Auftrag organisierter Banden begangen werden. Viele Gruppen nutzen gezielt das Schlupfloch der Strafunmündigkeit, um sich der Strafverfolgung zu entziehen.
Auch in Deutschland wird immer wieder über eine Senkung der Strafmündigkeitsgrenze diskutiert – derzeit liegt sie bei 14 Jahren. Angesichts zunehmender Jugendgewalt könnte das schwedische Modell künftig als Orientierung für eine härtere Gangart im Umgang mit jungen Intensivtätern dienen. Befürworter einer Reform verweisen darauf, dass das Strafrecht die gesellschaftliche Realität widerspiegeln müsse – Kritiker hingegen warnen vor einer weiteren Kriminalisierung von Kindern, die oft selbst Opfer sozialer Verhältnisse sind.
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