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Schutzmaßnahmen für Schwangere vor Abtreibungsgegnern

jeffjacobs1990 (CC0), Pixabay
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Die Bundesregierung setzt sich heute mit dem Problem der sogenannten Gehsteigbelästigung auseinander. Hierbei geht es insbesondere um Protestaktionen von Abtreibungsgegnern vor Arztpraxen, Beratungsstellen und Krankenhäusern. Das Familienministerium strebt an, derartige Bedrohungen und Belästigungen künftig als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Die Bundesländer sollen sicherstellen, dass Schwangere in Hör- und Sichtweite von Beratungsstellen nicht angesprochen werden dürfen. Einige Städte, darunter Frankfurt am Main, hatten bereits versucht, Demonstrationen radikaler Abtreibungsgegner vor solchen Einrichtungen zu verbieten, jedoch fehlte es bisher an rechtlicher Handhabe.

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