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Scheinselbständigkeit

Zeichnungsschein | © rawpixel / Pixabay
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Der EU-Rat für Beschäftigung und Soziales könnte heute die allgemeine Ausrichtung der Richtlinie für Plattformarbeit, also etwa für Essenslieferanten, beschließen. Die Arbeiterkammer (AK) fordert von ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher eine Zustimmung und den künftigen Einsatz für weitere Verbesserungen auf Basis des Richtlinienentwurfs. Es könnten zwar bis zu 4,1 Mio. Scheinselbstständige in der EU in reguläre Arbeitsverhältnisse gebracht werden. Die AK kritisiert jedoch „viele Ausnahmen“ im Richtlinienentwurf.

Derzeit arbeiten rund 28 Millionen Menschen für gut 500 Plattformen, bis 2025 sollen es 48 Millionen werden. Bei einer Umsetzung des Richtlinienentwurfs könnten laut EU-Kommission geschätzt zwischen 1,7 und 4,1 Menschen von Scheinselbstständigen zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden.

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