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Schadenersatzklage gegen TÜV Süd AG

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Aufhebung des Verkündungstermins vom 27. Februar 2023 im Verfahren von Leidtra-genden des Unglücks in einer brasilianischen Eisenerzmine gegen die TÜV Süd AG (Az. 15 O 1083/21)

Vor dem Landgericht München I wird unter dem Az. 15 O 1083/21 ein Verfahren von Überle-benden sowie Angehörigen von Opfern eines im Jahr 2019 gebrochenen Staudamms einer brasilianischen Eisenerzmine gegen die TÜV Süd AG auf Schadenersatz geführt.

Der bislang zuständige Einzelrichter hat den in diesem Verfahren festgesetzten Verkündungs-termin vom 27. Februar 2023 aufgehoben und den Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung angeordnet. Hintergrund ist, dass wegen der besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher und rechtlicher Art eine Übertragung der Sache auf die Kammer erwogen wird.

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