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Scalping – Warnung-Warnung-Warnung

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FMA warnt Anleger vor boomender Anlagebetrugsform „Scalping“: Dubiose Infodienste pushen in betrügerischer Absicht Kurse wertloser Aktien.
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA stellt fest, dass eine unter dem Fachbegriff „Scalping“ bekannte Anlagebetrugsform zunehmend aus dem Ausland auch nach Österreich überschwappt. Bei dieser Form des Anlagebetruges versuchen die Täter mittels fingierter Börsebriefe, Newsletter und Analystenkommentare, Anlegerpublikum zum Kauf in Wahrheit wertloser Aktien zu animieren. Mit Schlagworten wie „1000% Kurs-Chance!“, „Sichere Anlageempfehlung – Kaufen Sie diese Aktie!“ und „Garantierter Gewinn in 3 Monaten!“ werden die betreffenden Wertpapiere empfohlen. Diese Aktien stammen jedoch in der Regel von gescheiterten Unternehmen oder „leeren“ Briefkastenfirmen im angelsächsischen Raum, die dort in Marktsegmenten notieren, die wenigen oder keinen Vorschriften für Emittenten unterliegen. Die Täter halten selbst den Großteil dieser in Wahrheit wertlosen Papiere, die sie dann aber, nachdem durch die betrügerischen Infodienste die Nachfrage und damit der Kurs künstlich in die Höhe manipuliert wurde, an die angelockten ahnungslosen Anleger abstoßen. Haben die Betrüger abkassiert, bricht der Kurs wieder in sich zusammen.

Oft wird mit potentiellen Anlegern auch telefonisch Kontakt aufgenommen. Unaufgeforderte Anrufe, E-Mails oder Faxe von dem Anleger nicht bekannten „Aktien-Gurus“ sind darüber hinaus nach dem Verbot des „Cold Calling“ unzulässig. Das so genannte „Cold Calling“ besagt, dass Anrufe oder Faxe ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers zu Werbezwecken unzulässig sind. Die FMA weist auf die Möglichkeit hin, „Cold Calling“ dem örtlich zuständigen Fernmeldebüro anzuzeigen.

Individuelle Anlageberatung – auch nur telefonisch -, die auf ein bestimmtes Finanzinstrument (z.B. „Kaufen Sie die Aktie X, da der Kurs steigen wird“) Bezug nimmt, erfordert überdies grundsätzlich eine Konzession der FMA nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz. Wer über eine solche Konzession verfügt, kann auf der Homepage der FMA (www.fma.gv.at) abgefragt werden.

Warnsignale, die Anleger beachten sollten:

Unaufgefordert zugesandte Materialien wie Börsebriefe, Newsletter und Analystenkommentare sind kritisch zu betrachten.
Unaufgeforderte Telefonanrufe, E-Mails oder Faxe sind grundsätzlich als Warnzeichen zu verstehen.
Über unbekannte Unternehmen in wenig regulierten Börse-Segmenten sollten genaue Informationen eingeholt werden (z.B. Dauer der Börsenotierung, Volumen der gehandelten Aktien etc.), bevor ein Investment getätigt wird
Unprofessionelle Internet-Auftritte der betroffenen Firmen, wo keine Jahresberichte, Management-Angaben etc. auffindbar sind, sollten kritisch hinterfragt werden, oft sind dies bloße Briefkasten-Firmen ohne operatives Geschäft.
Aber auch professionelle Internet-Auftritte und Hochglanzbroschüren sind kein Beweis für Seriosität.
Sollten Anleger Wahrnehmungen über derartige Vorkommnisse haben, sind diese bitte an fma@fma.gv.at weiterzuleiten.

Für an der Wiener Börse gelistete Wertpapiere liegen derzeit keine Hinweise vor, dass diese für „Scalping“-Zwecke missbraucht werden.

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