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Saturn un die unnütze Garantieverlängerung

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546 Euro für den neuen Fernseher und noch einmal stolze 90 Euro für die Garantieverlängerung „5 Jahre Plus Garantie“ zahlte Frau B. bei Saturn. War das eine gute Entscheidung, was bringt die Garantieverlängerung?

Bereits die Bezeichnung „Garantieverlängerung“ verleitet zu der Fehlvorstellung, es gebe die fünf Jahre im Anschluss an eine Grundgarantie.

Tatsächlich beginnt die zweijährige gesetzliche Gewährleistung aber bereits mit Übergabe des Geräts, eine Garantievereinbarung ist daher für die ersten zwei Jahre unnötig. In den ersten zwei Jahren nach Kauf bestehen Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer. Zudem geben auch viele Hersteller auf ihre Produkte eine – kostenlose – Garantie für die ersten ein oder zwei Jahre.

Hinzu kommt, dass sich die meisten Material- und Herstellungsfehler – nur für diese gilt die Garantie – bereits kurz nach dem Kauf zeigen und nicht erst ab dem dritten Jahr.

Tritt nun aber tatsächlich ein Garantiefall ein, so soll das Gerät nach den Bedingungen der Plus Garantie repariert werden. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht. Vielmehr liegt es im Ermessen von Saturn, ob das defekte Gerät repariert oder gegen ein Ersatzgerät ausgetauscht wird. Dabei muss das Ersatzgerät zwar gleichwertig sein, kann aber von einem anderen Hersteller stammen.

Kommt eine Reparatur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht in Betracht, kostet also die Reparatur mehr als das Gerät noch wert ist – gerade Elektronikgeräte verlieren schnell an Wert -, liegt es ebenfalls im Ermessen von Saturn, das defekte Gerät durch ein Ersatzgerät auszutauschen oder dem Kunden einen Teil des Kaufpreises zu erstatten.

Auch wenn die vermeintliche Sicherheit verlockend klingt, sollte sich der Verbraucher vor Abschluss der Garantieverlängerung überlegen:

•Für wie wahrscheinlich halte ich es entgegen der Statistik, dass der Garantiefall nach Ablauf von zwei Jahren eintritt?

•Will ich als eingefleischter Fan des Herstellers A wirklich ein, wenn auch gleichwertiges Gerät, des Herstellers B?

•Will ich wirklich ein Sechstel des Kaufpreises für die Garantie zahlen, obwohl die technische Entwicklung bei elektronischen Geräten so schnell voranschreitet, dass ich mir eventuell in zwei Jahren ohnehin ein neues Gerät anschaffe?
Quelle:VBZ Hamburg

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