Tenor:
„Danke für Ihren Antrag – er war unterhaltsam, aber rechtlich leider wertlos.“
Die Berufung? Abgelehnt.
Die Prozesskostenhilfe? Ebenfalls abgelehnt.
Die Hoffnung? Nun ja … auch.
Gründe:
I. Der Kläger hätte gerne Geld vom Staat für ein Verfahren, das keine Aussicht auf Erfolg hat. Das Gericht sagt sinngemäß: „Schön, dass Sie’s versucht haben, aber dafür gibt’s leider keinen Cent.“
II. Zulassung der Berufung? Nur wenn ein triftiger Grund vorliegt. Spoiler: Liegt nicht.
- Verletzung rechtlichen Gehörs?
Der Kläger findet, das Gericht habe ihn nicht richtig zugehört. Das Gericht antwortet sinngemäß:
„Doch, haben wir – wir fanden’s nur nicht überzeugend.“
Seine Sichtweise sei beachtet, ausgewertet und dann konsequent ignoriert worden – also alles ganz korrekt.
Auch der Wunsch nach einem psychiatrischen Gutachten ist dem Gericht zu vage. Beweisangebote in Schriftsätzen? Nett, aber keine Beweisanträge im juristischen Sinne.
Merke: Wer einen Beweis will, muss auch deutlich „Ich will ein Gutachten!“ sagen. Nicht nur murmeln.
- Abweichung von übergeordneter Rechtsprechung?
Der Kläger sagt: „Aber das Bundesverfassungsgericht hat doch mal …“
Das Gericht sagt: „Ja, aber das hilft Ihnen nichts, wenn Sie nicht genau sagen, womit wir davon abweichen.“
Und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte? Sorry, laut Gesetz kein „zählt“-Gericht für diese Art von Einwand. EU ja, aber bitte nicht übertreiben.
Fazit:
Weder wurde der Kläger übergangen, noch hat das Gericht irgendwelche brillanten juristischen Erkenntnisse übersehen. Der Kläger war einfach nicht überzeugend genug. Und das reicht halt nicht.
Kosten?
Der Kläger zahlt – das Gericht nicht.
Und das Ganze ist – wie sollte es auch anders sein – unanfechtbar.
Pech gehabt, nächster bitte.
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