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Sarkozy

51581 (CC0), Pixabay
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Im Rahmen eines Berufungsprozesses bezüglich überhöhter Ausgaben im Wahlkampf hat der frühere französische Staatschef Nicolas Sarkozy ein leicht abgemildertes Urteil erhalten. Das zuständige Gericht verurteilte den 69-jährigen Ex-Präsidenten zu einer Haftstrafe von einem Jahr, wobei die Hälfte davon zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dies stellt eine Milderung gegenüber dem ursprünglichen Urteil dar, bei dem Sarkozy zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilt worden war.

Das Gericht entschied, dass Sarkozy seine Strafe nicht im Gefängnis verbüßen muss, wobei die genauen Modalitäten der Strafvollstreckung zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden sollen. Dieses Urteil übertrifft die von der Staatsanwaltschaft geforderte einjährige Bewährungsstrafe. Die Anwälte Sarkozys, der aus dem konservativen politischen Lager stammt, hatten auf einen vollständigen Freispruch gehofft. Gegen diese Entscheidung kann Sarkozy noch beim obersten Gerichtshof Frankreichs, dem Kassationsgericht, Berufung einlegen.

Der Kern des Verfahrens betrifft die überhöhten Ausgaben während Sarkozys Kampagne für die Präsidentschaftswahl 2012, die letztlich nicht erfolgreich war. Nach Aussage der Vorsitzenden Richterin wurden die gesetzlich festgelegten Grenzen für Wahlkampfkosten um etwa 20 Millionen Euro überschritten. Um diese Überschreitung zu verschleiern, soll ein System fingierter Rechnungen über Sarkozys damalige Partei UMP, die inzwischen in Les Republicains umbenannt wurde, eingesetzt worden sein. Obwohl Sarkozy nicht der Erfinder dieses Systems war, ignorierte er laut Gericht wichtige Hinweise darauf.

Sarkozy hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stets bestritten. Im Rahmen des Berufungsverfahrens erhielten auch weitere Angeklagte Haft- und Bewährungsstrafen bis zu zwei Jahren. Sarkozy, der in seiner Amtszeit von 2007 bis 2012 als führende Persönlichkeit der bürgerlichen Rechten in Frankreich galt, sieht sich seit Jahren mit verschiedenen juristischen Auseinandersetzungen konfrontiert.

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