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Sal. Oppenheim – Strafrahmen festgelegt

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Die frühere Führungsriege der Kölner Privatbank Sal. Oppenheim hat sich nach vorläufiger Würdigung der Beweise der schweren Untreue schuldig gemacht. Der mit angeklagte Immobilienentwickler Josef Esch kann dagegen mit einem Freispruch rechnen. Dies verkündete heute Vormittag das Landgericht Köln nach knapp zwei Jahren Verfahrensdauer und über 100 Prozesstagen in einem sogenannten Rechtsgespräch. Die Vorsitzende Richterin Sabine Grobecker blieb aber mit ihren anvisierten Strafmaßen klar hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück. Lediglich dem früheren Sprecher der Geschäftsführung, Matthias Graf von Krockow, droht Gefängnis, sein Strafmaß könnte sich zwischen zwei und drei Jahren Haft bewegen.

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  • Nach diesem Schuldinterlokut könnte die Strafkammer aus den noch zu verständigten engeren Strafrahmen angemessene Freiheitsstrafen ausurteilen.

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