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SachWert Vermögensaufbau Fonds Nr. 1 Ltd. & Co. KG/Ottfried Paul – insolvent

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In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SachWert Vermögensaufbau Fonds Nr. 1 Ltd. & Co. KG, Hässelsstraße 7, 35423 Lich (AG Nürnberg, HRA 12586), vertr. d.: 1. SachWert Vermögensaufbau Fonds Nr. 1 Verwaltungs Limited, Hässelsstraße 7, 35423 Lich, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ottfried Paul, Hässelsstraße 7, 35423 Lich, (Geschäftsführer) ist am 13.05.2015 um 14.40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, Bockenheimer Landstraße 94 – 96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/247522-500, Fax: 069/247522-999, Internet: www.kueblerlaw.com bestellt worden.

Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragstellerin wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt). Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen. Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt – soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – Gießen eingesehen werden.

Amtsgericht Gießen, 13.05.2015

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