Vier Jahre später, mehrere Verordnungen weiter und ein paar Millionen Bußgelder ärmer, hat das sächsische Verfassungsgericht nun offiziell bestätigt, was Omas, Jogger und verbotene Hochzeitspaare schon lange vermuteten: Nicht jede Corona-Maßnahme war so ganz… sagen wir mal… gesetzlich sattelfest.
Kontaktverbot? Okay. Alkohol-Verbot? Leider ja. Hochzeitsgäste zählen und Menschen nachts ins Haus sperren? Nö.
In einer bahnbrechenden Entscheidung erklärte das Gericht am Donnerstag: Die nächtliche Ausgangssperre Anfang 2021 war rechtswidrig. Warum? Weil man zur Abwechslung mal keine Glaskugel parat hatte, um zu belegen, dass der Virus nachts aggressiver wird oder Feierabendbiere epidemiologisch besonders bedrohlich sind.
Auch das fröhliche Limitieren von Trauergästen auf Beerdigungen fiel durch – nicht, weil man keine Regeln braucht, sondern weil das „mit dem Grundgesetz nicht so richtig abgestimmt war“. Eine Inzidenz-Logik? Fehlanzeige. Familiärer Ausgleich? Eher unter „ferner liefen“.
Fun Fact am Rande: Die restlichen Maßnahmen wie Alkoholverbote oder Versammlungsbegrenzungen hält das Gericht für völlig okay. Also: Mit Freunden draußen sitzen – verboten. Mit Trauzeugen um Mitternacht das Ja-Wort feiern – verfassungswidrig. Willkommen in der sächsischen Corona-Logik 2021.
Und wer hat geklagt? Die sächsische AfD, die offenbar zwischen Spaziergängen und Telegram-Gruppen Zeit für eine ordentliche Klageschrift fand. Ihr Vorsitzender Jörg Urban feierte das Urteil als „späte Rehabilitierung aller Kritiker“. Ob damit auch diejenigen gemeint sind, die sich 2021 nachts als Hunde verkleidet durch Parks schlichen, ließ er offen.
Was bedeutet das Urteil konkret? Nun ja, für die, die damals ein Bußgeld für das heimliche Mitternachtstreffen mit Tante Gerda gezahlt haben: Kassenbons suchen, Anwalt fragen, auf Rückzahlung hoffen. Für alle anderen: Einmal mehr der Beweis, dass deutsche Gerichte nicht vergessen – sie brauchen nur länger als die Pandemie selbst.
Fazit: Der Rechtsstaat funktioniert. Wenn auch mit etwas Verzögerung. Vielleicht hätte man damals einfach die Maßnahmen an die Inzidenz koppeln sollen – oder wenigstens an den gesunden Menschenverstand. Aber gut, der war 2021 ja selbst in Quarantäne.
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