Startseite Allgemeines S.Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft-Insolvent (aus dem Umfeld Deutsche Biofonds bekannt)
Allgemeines

S.Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft-Insolvent (aus dem Umfeld Deutsche Biofonds bekannt)

Teilen

n dem Verfahren über den Antrag d. S.Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Karl-Zucker-Straße 1 a, 91052 Erlangen,
vertreten durch den Geschäftsführer Specht Joachim Thomas, geboren am 29.07.1961,
Wolfsleite 38, 91074 HerzogenaurachRegistergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 11728
– Schuldnerin –
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und
2 InsO)
wird am 12.10.2016 um 14:54 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs.
2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Michael Wirth,
Nordostpark 45, 90411 Nürnberg, Telefon: 0911/955124-0, Telefax: 0911/955124-11,
Email: info@schmitt-kanzlei.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Fürth
Bäumenstr. 32
90762 Fürth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Amtsgericht Fürth – Insolvenzgericht – 12.10.2016

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Gerechtigkeit für den kleinen Mann: Elon Musk bekommt endlich wieder seine 139 Milliarden Dollar

Nach Jahren voller Unsicherheit und finanzieller Strapazen darf Elon Musk endlich wieder...

Allgemeines

Epstein-Akten enthüllen neue Namen: Clinton, Jagger, Gates, Branson und andere in Fotos aufgetaucht

Am 19. Dezember hat das US-Justizministerium eine neue Tranche von Dokumenten im...

Allgemeines

Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek zur rechtskräftigen Verurteilung im Diesel-Skandal

Frage: Herr Blazek, der Bundesgerichtshof hat die Verurteilungen im Diesel-Skandal nun rechtskräftig...