Der irische Billigflieger Ryanair verlangt von einigen Flugbegleitern in Spanien, bereits gezahlte Gehaltserhöhungen in Höhe von bis zu 3.000 Euro zurückzuzahlen. Der Grund: Ein Gerichtsurteil hat eine zuvor vereinbarte Lohnerhöhung für ungültig erklärt.
Hintergrund des Streits
Im vergangenen Jahr hatte Ryanair mit der spanischen Gewerkschaft CCOO ein Abkommen geschlossen, das Gehaltserhöhungen für alle Flugbegleiter vorsah – unabhängig davon, ob sie Mitglieder der CCOO waren oder nicht. Doch die konkurrierende Gewerkschaft Unión Sindical Obrera (USO) klagte gegen dieses Abkommen und bekam im März vor Gericht Recht: Der Deal wurde für nichtig erklärt.
Ryanair reagierte prompt und kündigte an, die zu viel gezahlten Beträge von den betroffenen Flugbegleitern – insbesondere USO-Mitgliedern – zurückzufordern. In einem Schreiben an die USO teilte das Unternehmen mit, man werde deren Mitglieder über die jeweiligen Rückzahlungsbeträge informieren.
Rückforderungen von bis zu 3.000 Euro
Laut USO fordert Ryanair Rückzahlungen zwischen 1.500 und 3.000 Euro – Gehaltszuwächse, die zwischen Oktober 2023 und März 2024 gezahlt worden waren. Die Airline habe bereits begonnen, die Rückzahlungen direkt von den Gehaltsabrechnungen der Mitarbeiter abzuziehen.
In einem der BBC vorliegenden Schreiben an eine betroffene Flugbegleiterin spricht Ryanair von einer „Überzahlung“ in Höhe von fast 3.000 Euro. Die Rückzahlung könne über ein Jahr verteilt werden – monatlich vom Gehalt abgezogen.
USO protestiert gegen Vorgehen
Die USO kritisiert das Vorgehen scharf und erklärt, sie arbeite derzeit an einer „angemessenen rechtlichen Lösung“. Die Gewerkschaft hatte sich ursprünglich aus den Verhandlungen mit Ryanair zurückgezogen, da die Unterzeichner des Abkommens aus ihrer Sicht nicht befugt gewesen seien, für alle Beschäftigten zu verhandeln.
Sie sieht es als unfair an, dass gerade ihre Mitglieder nun zur Rückzahlung verpflichtet werden, obwohl sie den ursprünglichen Deal überhaupt nicht unterstützt hatten. Außerdem, so USO, seien auch einige nicht-gewerkschaftlich organisierte Mitarbeiter von der Rückzahlung ausgenommen, während alle USO-Delegierten das Geld zurückzahlen sollen.
Doppelte Standards?
Kurios: Trotz des Gerichtsurteils, das das Abkommen für nichtig erklärte, müssen Mitglieder der CCOO das Geld nicht zurückzahlen. Ryanair hat mit dieser Gewerkschaft bereits ein neues Abkommen geschlossen. Für USO ein klarer Fall von doppelten Standards – für Ryanair hingegen schlicht eine Folge der gerichtlichen Entscheidung, die USO selbst herbeigeführt habe.
Ein Sprecher von Ryanair wollte sich nicht dazu äußern, wie viele Flugbegleiter betroffen sind oder was passiert, wenn sie die Rückzahlungen verweigern.
Ein Streit mit Signalwirkung
Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Tarifpolitik in Spanien und zur Rolle konkurrierender Gewerkschaften auf. Auch wenn Ryanair sich auf die Einhaltung des Urteils beruft, sorgt das Vorgehen für Unmut und Verunsicherung unter den Angestellten – insbesondere, da es hier um bereits gezahlte Löhne geht, auf deren Verlässlichkeit viele Beschäftigte angewiesen sind.
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