Startseite Allgemeines Rückruf Medien GmbH- Rückabwickeln bitte!
Allgemeines

Rückruf Medien GmbH- Rückabwickeln bitte!

Teilen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 29. Februar 2016 der Rückruf Medien GmbH, Köln, vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Praß, das Einlagengeschäft untersagt und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte angeordnet.

Nach vorliegenden Erkenntnissen hat die Rückruf Medien GmbH auf der Grundlage von Darlehensverträgen, die eine unbedingte Rückzahlung vorsahen, Gelder angenommen. Damit betreibt die Rückruf Medien GmbH das Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die Rückruf Medien GmbH die angenommenen Gelder unverzüglich zurück zu zahlen. Für die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte wurde nach § 37 Abs. 1 Satz 2 KWG Herr Rechtsanwalt Klaus Siemon, Köln, als Abwickler bestellt.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Frau Weihnachtsmann ist im Kommen – und Santa staunt nicht schlecht

Wenn es im Seniorenzentrum nach Zimt duftet, Weihnachtslieder durch den Raum klingen...

Allgemeines

Die Kerze im zerbrochenen Fenster – Eine lange Nacht zu Weihnachten

Der Morgen des 24. Dezember begann wie viele andere Tage im Krieg:...

Allgemeines

Weihnachten im Schützengraben Eine Weihnachtsgeschichte aus der Ukraine

Es war der 24. Dezember. Über der zerstörten Kleinstadt im Osten der...

Allgemeines

Stiftung Warentest warnt: Nicht jede Spendenorganisation arbeitet transparent

Die Stiftung Warentest ruft Spenderinnen und Spender dazu auf, bei wohltätigen Zuwendungen...