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Rudolf Wöhrl- die Insolvenz in Eigenverantwortung

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Ob das gut geht und nicht doch noch in eine Regelinsolvenz übergeht? Hierzu muss man sicherlich den Fortgang des Verfahrens erst einmal abwarten. Das Amtsgericht Nürnberg als zuständiges Gericht hat das Insolvenzverfahren über die Rudolf Wöhrl AG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Dezember eröffnet und die obengenannte Eigenverwaltung angeordnet. Trotzdem sind die Gläubiger der Rudolf Wöhrl AG ausgerufen, ihre jeweiligen Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 23. Dezember 2016 beim Sachwalter anmelden. Die Gläubigerversammlung findet erst im neuen Jahr, am 31. Januar 2017, statt. Der Sachwalter wird einem Unternehmen im Rahmen der Eigeninsolvenz immer vom jeweilig zuständigen Insolvenzgericht, also in diesem Fall Nürnberg, zur Seite gestellt. Für die Gläubiger dürfte allerdings mittlerweile klar sein, dass sie einen großen Teil ihrer Kapitaleinlage verlieren werden.

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