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RIXX Invest AG Berlin Gesellschafts- bekanntmachungen Mitteilung nach § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

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RIXX Invest AG

Berlin

Mitteilung nach § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

Es wird gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG bekanntgegeben, dass gegen die folgenden Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 05.09.2025 Klage erhoben wurde mit dem Antrag, die gefassten Beschlüsse für nichtig zu erklären:

TOP 3: Entlastung des Vorstands

TOP 4: Entlastung des Aufsichtsrats

TOP 5: Wiederwahl des Aufsichtsrats

Die Anfechtungsklagen werden vor dem Landgericht Berlin II unter dem Aktenzeichen 93 O 114/​15 geführt.

 

Berlin, im Dezember 2025

RIXX Invest AG

Vorstand

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