RIXX Invest AGBerlinMitteilung nach § 246 Abs. 4 Satz 1 AktGEs wird gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG bekanntgegeben, dass gegen die folgenden Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 05.09.2025 Klage erhoben wurde mit dem Antrag, die gefassten Beschlüsse für nichtig zu erklären:
Die Anfechtungsklagen werden vor dem Landgericht Berlin II unter dem Aktenzeichen 93 O 114/15 geführt.
Berlin, im Dezember 2025 RIXX Invest AG Vorstand |
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