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Richtig und im Sinne der Bahnkunden! Deutsche Bahn klagt gegen doe GDL

Structuro (CC0), Pixabay
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Die Deutsche Bahn (DB) sieht sich gezwungen, rechtliche Schritte gegen den von der Lokführergewerkschaft GDL angekündigten Streik einzuleiten. Aus Sicht des Konzerns stellt der geplante Ausstand eine grundlose und für die Planbarkeit des Zugverkehrs unzumutbare Belastung dar. Aus diesem Grund hat die DB beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main einen Eilantrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Streikmaßnahmen eingereicht.

Die GDL hatte kurzfristig Streiks im Güter- und Personenverkehr angekündigt, was besonders im Güterverkehr mit nur 22 Stunden Vorlauf als äußerst problematisch angesehen wird. DB-Personalvorstand Martin Seiler kritisiert diese Vorgehensweise als unverhältnismäßig und warnt vor den potenziellen Risiken für die landesweite Versorgung.

Angesichts der Situation fordert die Deutsche Bahn die Gewerkschaft auf, den Streik umgehend abzusagen und die Verhandlungen wiederaufzunehmen. Die DB schlägt zudem vor, den Tarifkonflikt durch ein formales Schlichtungsverfahren zu lösen.

Die GDL begründet den Streik mit dem Verstreichen einer Frist, innerhalb derer die DB ein neues Angebot vorlegen sollte. Laut GDL-Chef Claus Weselsky führt das Ausbleiben eines Angebots unausweichlich zum Arbeitskampf. Es wäre der sechste Streik in der aktuellen Tarifrunde, was die Dringlichkeit einer Lösung dieses Konflikts unterstreicht.

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