Ein US-Bundesrichter hat die spektakuläre 15-Milliarden-Dollar-Klage von Präsident Donald Trump gegen die New York Times und den Verlag Penguin Books abgewiesen. Das Verfahren scheiterte weniger am Inhalt – sondern an der Form.
Richter Steven Merryday (berufen von George H. W. Bush) schrieb in seiner Entscheidung, Trumps 85-seitige Beschwerde sei „kein öffentliches Forum für Schmähungen und Invektiven – kein geschütztes Podium für eine Wahlkampfrede“.
Trump hatte den Journalisten und Autoren der Times „böswillige Verleumdung“ vorgeworfen, unter anderem wegen des Buchs Lucky Loser: How Donald Trump Squandered His Father’s Fortune and Created the Illusion of Success und mehrerer Leitartikel, die ihn als „ungeeignet für das Amt“ bezeichneten.
Neuauflage möglich – aber mit Limit
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Merryday gab Trump 28 Tage Zeit, eine überarbeitete Version einzureichen.
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Maximal 40 Seiten darf die Klageschrift künftig umfassen – weniger als die Hälfte des ursprünglichen Umfangs.
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Das Gericht stellte klar, dass nur juristisch substanzielle Argumente zulässig seien, nicht politische Rhetorik.
Reaktionen
Die New York Times begrüßte die schnelle Entscheidung:
„Die Klage war ein politisches Dokument, keine ernsthafte juristische Eingabe. Wir lassen uns durch Einschüchterung nicht von unabhängiger Berichterstattung abhalten.“
Penguin Books äußerte sich nicht sofort.
Einordnung
Die Abweisung reiht sich in eine lange Serie von juristischen Scharmützeln Trumps mit Medienhäusern ein. Fachleute betonen, dass Klagen gegen Presseorgane in den USA traditionell einen hohen Beweisstandard erfüllen müssen – insbesondere, wenn es sich um eine öffentliche Person wie den Präsidenten handelt.
Ob Trump die 28 Tage nutzt, um eine gestraffte Neuauflage einzureichen, bleibt abzuwarten. Sicher ist nur: Sein Versuch, die New York Times auf Milliarden zu verklagen, ist vorerst krachend gescheitert.
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