Eine Bundesrichterin hat die für nächste Woche geplante erste Stickstoff-Gas-Hinrichtung in Louisiana blockiert. Die Entscheidung fiel wenige Tage vor der geplanten Exekution von Jessie Hoffman (46), der am 18. März wegen Mordes hingerichtet werden sollte.
Richterin Shelly Dick begründete ihre Entscheidung damit, dass die umstrittene Hinrichtungsmethode zu extremer Qual führen könnte. Hoffman habe eine „erhebliche Wahrscheinlichkeit“, vor Gericht nachzuweisen, dass Stickstoff-Gas-Hinrichtungen gegen das achte Verfassungszusatz (Verbot von grausamer und ungewöhnlicher Bestrafung) verstoßen.
Die Methode wurde bisher nur viermal in den USA (alle in Alabama) angewandt – mit zweifelhaften Ergebnissen. Zeugen beschrieben das Leiden der Verurteilten:
Trotz dieser Berichte plante Louisiana die Stickstoff-Gas-Hinrichtung, da der Staat Schwierigkeiten hatte, die benötigten Medikamente für die tödliche Injektion zu beschaffen und über keinen funktionierenden elektrischen Stuhl verfügt.
Richterin Dick kritisierte zudem, dass der Staat die Protokolle zur Hinrichtung lange geheim hielt und sie erst einen Tag vor der Gerichtsanhörung veröffentlichte.
Die Generalstaatsanwältin von Louisiana, Liz Murrill, kündigte an, die Entscheidung umgehend beim Berufungsgericht anzufechten.
Hoffmans Anwältin Cecelia Kappel begrüßte dagegen die Entscheidung: „Wir sind dankbar, dass das Gericht die erheblichen Risiken erkannt hat.“
Auch Jeff Hood, ein Geistlicher, der eine Exekution mit Stickstoff in Alabama miterlebt hatte, bezeichnete das Verfahren als „eine der grausamsten Strafen der Geschichte“.
Hoffman wurde 1996 wegen der Entführung, Vergewaltigung und Ermordung der 28-jährigen Molly Elliot zum Tode verurteilt. Laut Staatsanwaltschaft kidnappte er die junge Frau in einer Parkgarage, zwang sie, Geld abzuheben, und erschoss sie schließlich auf einem abgelegenen Steg.
Hoffman behauptete später, die Tat sei ein Unfall gewesen und bestritt die Vergewaltigung. Eine Jury verurteilte ihn dennoch einstimmig zum Tode.
Die Entscheidung in Louisiana kommt, während die Todesstrafe in den USA zunehmend hinterfragt wird:
Ob Louisiana trotz der rechtlichen Hürden an der Stickstoff-Methode festhält, bleibt ungewiss. Sicher ist jedoch, dass die Debatte über die Grausamkeit der Todesstrafe weiter an Fahrt aufnimmt.
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