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Residenz Königswald Dresden GmbH & Co. KG – Insolvent: Auch hier Anlegergelder betroffen?

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Man hat die  gleiche Geschäftsführerin wie beim Autohof in Großröhrsdorf, Frau Uta Müller. Auch hier sollen nach Angaben  eines Informanten unserer Redaktion Anlegergelder betroffen sein, das angeblich in nicht unerheblichem Maße. Die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz gibt dazu wenig Aufschluss. Hier ist von einem Kommanditkapital von 500.000 Euro die Rede. Die Bilanz stammt allerdings aus dem Zeitraum 2010.

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Residenz Königswald Dresden GmbH & Co. KG, Adolphstraße 101a, 01900 Großröhrsdorf, Amtsgericht Dresden , HRA 5290  vertreten durch die Komplementärin Proinject Germany GmbH; d. vertreten durch die Geschäftsführerin Uta Müller

– wurde am 20.10.2014 um 16:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Marek Sonnenberg, Weißeritzstraße 3, 01067 Dresden, Email geschäftlich: info@insoverwalter.com Telefon geschäftlich: 0351 217778 70 Telefax: 0351 217778 72

 

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 09.12.2014 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

 

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

 

Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 20.01.2015 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

 

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

 

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

 

 

 

531 IN 1616/14 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 21.10.2014

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