Die Bundesregierung will das Widerrufsrecht im Online-Handel deutlich vereinfachen und damit die Stellung von Verbraucherinnen und Verbrauchern stärken. Ein Gesetzentwurf, der die Umsetzung von EU-Vorgaben vorsieht, verpflichtet Anbieter künftig dazu, auf ihren Webseiten einen gut sichtbaren Widerrufs-Button zu integrieren.
So soll der Button aussehen
Der Button muss klar erkennbar und leicht auffindbar sein. Laut Entwurf soll er mit der eindeutigen Formulierung „Vertrag widerrufen“ beschriftet sein. Mit einem Klick sollen Verbraucher ihr Widerrufsrecht unmittelbar ausüben können – ohne komplizierte Formulare, ohne versteckte Menüs und ohne zusätzliche Hürden.
Geltungsbereich
Die Regelung betrifft nicht nur den klassischen Online-Handel mit Waren, sondern auch Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen. Damit werden Verbraucherrechte in Bereichen gestärkt, die bisher häufig mit zusätzlichen Barrieren beim Widerruf verbunden waren.
Hintergrund
Bisher war der Widerruf oft nur über das Ausfüllen von Formularen, das Versenden von E-Mails oder sogar per Brief möglich. Manche Anbieter erschwerten das Verfahren zusätzlich durch schwer auffindbare Hinweise oder intransparente Abläufe. Mit der Einführung des Buttons soll diese Praxis beendet werden.
Rechtlicher Rahmen
Das Widerrufsrecht ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt (§§ 355 ff. BGB). Es gewährt Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Mit dem neuen Button wird dieses Recht niedrigschwelliger durchsetzbar.
Zielsetzung
Die Bundesregierung will damit nicht nur den Verbraucherschutz stärken, sondern auch für mehr Rechtssicherheit sorgen. Händler erhalten klare Vorgaben, während Kundinnen und Kunden einen schnellen und verbindlichen Weg haben, ihre Entscheidung rückgängig zu machen.
Ausblick
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung. Nach Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat müssen die Anbieter ihre Online-Präsenzen entsprechend anpassen. Verbraucherverbände begrüßen die geplante Reform als längst überfälligen Schritt hin zu mehr Transparenz im digitalen Handel.
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