Startseite Allgemeines Rechtsanwaltskanzlei Rosenberger & Koch teilt uns Ablehnung der Presseratsbeschwerde der EEV AG mit
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Rechtsanwaltskanzlei Rosenberger & Koch teilt uns Ablehnung der Presseratsbeschwerde der EEV AG mit

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Das wollen wir dann natürlich auch gerne hier melden. Die EEV AG hatte im vorigen Jahr, noch unter den alten Eigentümern, bezüglich der Berichterstattung der HAZ Hannoverschen Allgemeinen Zeitung eine Beschwerde beim deutschen Presserat eingereicht. Diese Beschwerde wurde mit Datum vom 16. April 2015 als unbegründet abgewiesen. Eine Kopie der Ablehnung liegt uns in der Redaktion vor.

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