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Rechtsanwalt Robert Weik aus Wien ein neuer TGI AG Rechtsanwalt?

GwenNhyfar (CC0), Pixabay
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Nun, wir haben ja schon einige Kanzleien kennengelernt in Sachen TGI AG aus Vaduz, und in der Vergangenheit haben wir oft eine Presseanfrage gestellt die dann leider selten benatowrtet wurden insofern sehen wir die Antwort des genannten Rechtsanwaltes durchaus positiv, aber auch das gehört dazu, sollte man eine Presseanfrage auch so konkret beantworten wie möglich um missverständnisse bei einer Berichterstattung zu vermeiden Gerne kann man dann ja auch  vermerken das bestimmte sensible Antworten nicht ibn die Öffentlichkeit gehen, Nun gut.

TGI AG antwortet auf Presseanfrage – viele Worte, wenig Klarheit

Die TGI AG hat auf eine umfangreiche Presseanfrage der Redaktion diebewertung.de über ihren Rechtsanwalt Dr. Robert Weik reagiert. Das Schreiben vermittelt auf den ersten Blick Dialogbereitschaft und den Anspruch auf Transparenz. Bei genauer Betrachtung zeigt sich jedoch: Konkrete Antworten bleiben weitgehend aus.

Grundton: Abwehr statt Aufklärung

Bereits einleitend wird deutlich, dass die Vielzahl der bisherigen Berichte – laut TGI AG rund 50 Veröffentlichungen – als „belastend“ empfunden wird. Gleichzeitig wird betont, man sei grundsätzlich an einem „produktiven und transparenten Informationsaustausch“ interessiert.

Dieser Widerspruch zieht sich durch das gesamte Schreiben: Der Wille zur Transparenz wird betont – inhaltlich verweigert man jedoch die meisten Auskünfte.

Zentrale Aussage: „Keine Anleger“ – aber warum die Klarstellung?

Ein wesentlicher Punkt der Stellungnahme ist die wiederholte Betonung, dass es sich bei den Kunden nicht um Anleger, sondern um „Goldkäufer“ handle. Diese Differenzierung ist juristisch relevant – wirft jedoch Fragen auf.

Gerade in Geschäftsmodellen rund um Edelmetalle ist entscheidend, wie die Abwicklung tatsächlich erfolgt:

  • Gibt es reale Lagerung?
  • Wer hält die Bestände?
  • Welche Rechte haben Kunden konkret?

Zu diesen entscheidenden Punkten enthält das Schreiben keine substantiellen Informationen.

Fragen zu Zahlungsflüssen – vollständig ausgeklammert

Besonders auffällig ist die Verweigerung jeglicher Auskunft zu Konten und Zahlungsabwicklungen. Begründet wird dies mit „international üblicher Geschäftspraxis“.

Das mag formal zutreffen – in der konkreten Situation wirkt diese Argumentation jedoch wie ein Ausweichmanöver. Denn genau hier liegt ein zentraler Kritikpunkt:
Es steht der Vorwurf im Raum, dass Kundengelder auf Konten geflossen sein sollen, die nicht eindeutig der TGI AG zuzuordnen sind.

Auf diesen Punkt geht das Schreiben inhaltlich überhaupt nicht ein.

Drittunternehmen – pauschale Abgrenzung

Fragen zu möglichen Verbindungen mit anderen Unternehmen werden pauschal zurückgewiesen. Beispielhaft wird erklärt, ein Unternehmen „Olisio Mining“ sei nicht bekannt.

Auch hier bleibt offen:

  • Wurden Verbindungen tatsächlich geprüft?
  • Bestehen indirekte Beziehungen?
  • Gibt es wirtschaftliche Verflechtungen?

Die Antwort bleibt oberflächlich und ohne Nachweis.

Juristische Drohkulisse statt Substanz

Ein weiterer zentraler Bestandteil des Schreibens ist die klare Warnung vor „kreditschädigender Berichterstattung“. Man behalte sich rechtliche Schritte vor.

Diese Passage ist in solchen Stellungnahmen nicht unüblich – ersetzt jedoch keine inhaltliche Auseinandersetzung mit den aufgeworfenen Fragen.

Transparenz nur gegenüber Kunden?

Interessant ist zudem die Aussage, Transparenz bestehe „gegenüber Kunden“. Gegenüber der Presse – und damit der Öffentlichkeit – wird diese Transparenz ausdrücklich nicht gewährt.

Gerade bei sensiblen Geschäftsmodellen ist jedoch öffentliche Nachvollziehbarkeit ein entscheidender Faktor für Vertrauen.

Fazit: Viele Zurückweisungen, kaum Antworten

Die Stellungnahme der TGI AG lässt sich zusammenfassen als:

  • Zurückweisung von Vorwürfen
  • Verweis auf rechtliche Grenzen
  • Betonung formaler Korrektheit

Was fehlt, sind:

  • konkrete Zahlen
  • nachvollziehbare Strukturen
  • überprüfbare Fakten

Die zentralen Fragen – insbesondere zu Zahlungsflüssen, tatsächlichen Goldbeständen und zur praktischen Umsetzung des Geschäftsmodells – bleiben unbeantwortet.

Damit bleibt der Eindruck:
Die Kommunikation dient derzeit eher der Abwehr von Kritik als der tatsächlichen Aufklärung.

Und genau hier wird sich entscheiden, wie belastbar das Vertrauen in die TGI AG künftig sein wird.

1 Komment

  • Mich würde Interessieren ob eine Bank die Goldbestände ihrer Kunden auch konkret benennt und jede Depotnummer in einer Presseanfrage preis gibt? Wie viele namenhafte Banken wurden schon von der BaFin zu Bußgeldern verdonnert.
    Es ist echt mal einen Test wert diesbezüglich bei einer Bank anzufragen und zu schauen ob das nicht der Standard ist für die gleichen Fragen.

    Anmerkung der Redaktion:

    Offensichtlich haben Sie von Goldgeschäften der Banken recht wenig Ahnung. Die wenigsten Banken verwahren Gold für ihre Kunden. Die Kunden nehmen ihr Gold mit nach Hause und/oder mieten ein Schließfach bei einer Bank. Zudem: Selbst wenn die Bank das Gold für den Kunden verwahren würde und etwas passieren sollte, ist das Kundengold in der Regel versichert. Wie ist das bei der TGI AG? Kann man etwas versichern, was bis heute niemand gesehen hat?Auf welche Person soll man dann eine Anfrage stellen, vorallem mit welchem konkreten Anlass. Ich kenne keine Bank die Gold verkauft und nicht direkt ausliefert an den Kunden.

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