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Rechtsanwälte Ronneburger-Zumpf und der entsetzte Mandant Strele-Ramonis

wilhei (CC0), Pixabay
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Manchmal bekommen wir Anwaltsschreiben in die Redaktion, die wir nur „da schüttelt es uns Schreiben“ nennen, denn manche Dinge kann man auch einmal ganz einfach klären, indem man den Hörer in die Hand nimmt und bei uns in der Redaktion anruft und das Problem erklärt. Kommunikation ist besser als Konfrontation.

Leider hat genannte Rechtsanwaltskanzlei das nicht so gesehen und uns ein Pamphlet übermittelt, das sicherlich ein Aufruf zur Konfrontation war, nichts anderes.

Natürlich nehmen wir solche Herausforderungen an, so auch in diesem konkreten Fall, wo genannte Kanzlei aus Berlin uns im Namen eines entsetzten Mandanten geschrieben hatte.

Worum ging es überhaupt konkret? Nicht einmal um einen eigenen Artikel von uns, sondern lediglich um die Veröffentlichung eines Insolvenzverfahrens, welches mangels Masse eingestellt wurde. Mithin also eine amtliche Veröffentlichung, die man auch heute noch so im Unternehmensregister nachlesen kann.

Nun haben wir uns natürlich gefragt, „warum macht jemand wegen so eines Artikels so einen Aufstand“, etwas was man auf dem kleinen Dienstweg hätte lösen können, wenn man zum Hörer gegriffen hätte.

Nun haben wir dann Dinge herausgefunden, die uns dann schon erklärt haben, warum hier möglicherweise der Name von unserem Blog wegsollte. Genannter Herr Strele-Ramonis, früher nur Strele, hat eine Vorgeschichte mit einer ähnlichen Insolvenz in Österreich vor einigen Jahren.

Zudem gibt es eine aktuelle Warnung aus dem Monat Dezember 2022 auf der Seite der Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht zu einem Unternehmen, das wir auch mit dem genannten Mandanten der Kanzlei Ronneburger-Zumpf in Verbindung bringen.

Natürlich haben wir auch der Kanzlei Ronneburger-Zumpf dazu eine Presseanfrage übermittelt, da sie in ihrem Schreiben ausdrücklich erwähnt hat, dass ein Schriftwechsel zu dem Mandanten nur mit dieser Kanzlei zu führen sei.

Eine Rückantwort haben wir nicht bekommen, warum auch immer. Ob diese Aktion im Sinne des Mandanten der Kanzlei war, glauben wir eher nicht, aber das muss der Mandant dann mit der Kanzlei selber klären. Vielleicht ist er ja jetzt noch entsetzter. Ob wir das erfahren werden?

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