Rechtsanwälte BEMK gewinnen Prozess für V+ Vermittler

Bereits im Mai 2017 hatte das Landgericht Görlitz eine Klage gegen den Vermittler bzw. Berater von zwei Beteiligungen an der V + GmbH & Co. Fonds 1 KG abgewiesen, weil der Beklagte Finanzdienstleister erfolgreich anhand des Informationsprotokolls darlegen konnte, dass die vom Kläger behauptete Pflichtverletzung nicht begangen wurde. Es ging um 22.000,00 Euro, und der Finanzdienstleister war nicht versichert.

Nun, am 19. September 2017, verkündete auch das Landgericht Bayreuth, dass es die Klage gegen den Vermittler abwies (noch nicht rechtskräftig). Der unterlegene Kläger wurde in diesem Verfahren von einer Berliner Anlegerkanzlei vertreten, die es stört, dass sich auch einige V+-Finanzdienstleister organisieren und anwaltlich beraten lassen. Es ging um einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 20.000,00 Euro aus zwei Unternehmensbeteiligungen an der V + GmbH & Co. Fonds 3 KG. Der Kläger bestätigte in der mündlichen Verhandlung, dass er das Informationsprotokoll durchaus gelesen habe, während seine anwaltlichen Vertreter in der Klage behaupteten, der Kläger habe nicht einmal die Zeichnungsscheine gelesen. Auch hier war der Finanzdienstleister nicht versichert.

Anfang Oktober 2017 rechnen BEMK Rechtsanwälte auch mit einem klageabweisenden Versäumnisurteil des Landgerichts Rottweil zugunsten des beklagten Finanzdienstleisters im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG. Der Klägervertreter stellte in der mündlichen Verhandlung keinen Antrag, nachdem das Gericht die vorläufige Rechtseinschätzung darlegte. Schwerpunktmäßig ging es auch darum, dass der Finanzanlagenvermittler eine Visitenkarte der V+ Beteiligungs 2 GmbH benutzte und die GmbH auch auf dem Zeichnungsschein als Vermittlerin ausgewiesen war. Nach den Grundsätzen zu unternehmensbezogenen Geschäften – wie auch in den INFINUS-Haftungsdach-Fällen – kann damit das Handeln des Beraters oder Vermittlers dem ausgewiesenen Unternehmen zugerechnet werden. Um ähnliche Inhalte geht es auch bei einem aktuellen Verfahren vor dem Landgericht Berlin.

In sämtlichen Verfahren wurde der jeweilige Finanzanlagenvermittler von Rechtsanwalt Malar, BEMK Rechtsanwälte, vertreten.

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