Die AfD bekommt Post – und diesmal keine Wahlwerbung: Vor dem Berliner Landgericht läuft eine Räumungsklage gegen ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin-Reinickendorf. Die Eigentümerin des Gebäudes hat offenbar genug von der politischen Dauerparty im Innenhof und will die ungeliebten Mieter loswerden. Begründung: „unzumutbar“. Und das nicht nur politisch, sondern ganz konkret.
Was war passiert? Im Februar 2025 feierte die AfD nach der Bundestagswahl eine ihrer legendären Hof-Partys. Leider hatte niemand der übrigen Hausbewohner Lust auf Lichtershow mit Parteilogo an der Fassade – inklusive stundenlanger Polizeisperrung des Gebäudes. Die Nachbarn standen derweil draußen, vermutlich mit Chips, aber ohne Zutritt zu ihren Wohnungen.
Das Problem: Die AfD hatte zwar den Innenhof beschallt und die Hauswand zur Werbefläche umfunktioniert, aber weder das eine noch das andere überhaupt gemietet. Eine Genehmigung der Vermieterin? Fehlanzeige.
Nun soll die Partei laut Gerichtsbeschluss erst mal schriftlich erklären, warum sie glaubt, bleiben zu dürfen. Bislang herrscht jedoch: Schweigen im Wahlkampfwalde.
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