Der Schutz von Kindern und Schwangeren vor Passivrauchen rückt wieder in den Fokus der Gesundheitspolitik: Bundesgesundheitsministerin Katrin Warken (CDU) kündigte an, ein Rauchverbot in Autos auf seine Umsetzbarkeit hin zu prüfen. Hintergrund ist eine aktuelle Initiative mehrerer Bundesländer, die über den Bundesrat ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen wollen.
„Der Gesundheitsschutz – insbesondere der von Kindern – muss höchste Priorität haben“, erklärte Warken gegenüber der Funke Mediengruppe. Sie signalisierte Offenheit gegenüber der Forderung der Länder, in Fahrzeugen mit minderjährigen oder schwangeren Mitfahrern das Rauchen zu untersagen. Gleichzeitig betonte sie, dass die Gefahren des Passivrauchens in geschlossenen Räumen wie dem Auto vielen Menschen bereits bewusst seien.
Länder-Initiative setzt auf Bundesratsweg
Mehrere Bundesländer wollen mit einem erneuten Anlauf über den Bundesrat erreichen, dass Rauchen in Autos verboten wird, wenn Kinder oder Schwangere mitfahren. Unterstützt wird die Forderung von Kinderärzten, Gesundheitsverbänden und Nichtraucherschutz-Initiativen, die seit Jahren auf die gesundheitlichen Risiken für junge Mitfahrende hinweisen.
Zweiter Anlauf nach gescheitertem Vorstoß 2023
Bereits vor zwei Jahren war ein ähnliches Vorhaben gescheitert. Damals konnte der damalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) das geplante Verbot nicht gegen den Widerstand des Koalitionspartners FDP durchsetzen. Es blieb bei Appellen – gesetzliche Regelungen folgten nicht.
Die aktuelle Debatte könnte nun neuen Schwung erhalten, nicht zuletzt, weil die Mehrheit der Bevölkerung laut Umfragen ein solches Rauchverbot befürwortet. In mehreren europäischen Ländern – darunter Frankreich, Italien und Großbritannien – gelten bereits seit Jahren entsprechende Regelungen.
Rechtlicher Rahmen noch offen
Ob es diesmal zu einer konkreten Gesetzesinitiative kommt, bleibt abzuwarten. Warken betonte, es müsse geprüft werden, wie ein solches Verbot rechtssicher und praxistauglich ausgestaltet werden kann. Eine gesetzliche Regelung wäre ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, müsste aber mit dem verfassungsrechtlich geschützten Kindeswohl abgewogen werden.
Fazit: Der politische Wille zum Schutz von Kindern und Schwangeren scheint in Teilen der Bundesregierung und in den Ländern vorhanden. Ob daraus ein wirksames Gesetz wird – oder der zweite gescheiterte Versuch – hängt auch von der Kompromissbereitschaft innerhalb der Ampel-Koalition ab.
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