Raub zum Nachteil einer Geschädigten mit Rollator

In einem vor dem Amtsgericht Wiesbaden anhängigen Strafverfahren hat sich ein 19-jähriger Mann wegen Raubes und Körperverletzung zu verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden wirft dem Angeklagten vor am 16.11.2020 in Ginsheim-Gustavsburg gemeinsam mit einem Mittäter der damals 86 Jahre alten Geschädigten zu deren Wohnhaus gefolgt zu sein.

Nachdem die Geschädigte, welche sich mit einem Rollator fortbewegte, ihren Hausflur betreten hatte, seien ihr die beiden Täter gefolgt und hätten ihr von hinten ihre Lederhandtasche entrissen. Bei dem Versuch ihre Handtasche festzuhalten, habe diese Verletzungen erlitten.

Die Geschädigte, so die Anklage, habe durch das Entreißen der Tasche eine Eindellungsfraktur am linken Mittelfinger und Schmerzen erlitten.

Der Angeklagte und sein Mittäter seien anschließend mit der Beute geflüchtet.

In der Handtasche hätten sich ein Lederportemonnaie, 35 Euro Bargeld, ein Kugelschreiber, ein Feuerzeug und ein Handy befunden, sowie Personalausweis, Bankkarte und weitere Dokumente.

Der Hauptverhandlungstermin in diesem Verfahren findet am Montag, den 29.11.21 um 9 Uhr in Saal 0.001 statt.

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