Jeder kennt es: Man will nur schnell eine Packung Milch kaufen und wird stattdessen gefragt, ob man eine App hat, Punkte sammelt oder zufällig ein geheimes Rabattcode-Wort kennt. Willkommen im Dschungel der Supermarkt-Bonusprogramme, in dem der Preis für eine Gurke mehr Variationen hat als ein Sternekoch!
Doch jetzt gibt’s Ärger: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat genug von den undurchsichtigen Rabatt-Spielchen und zieht vor Gericht! Sie hat gleich zwei Unterlassungsanträge gegen Lidl und Penny eingereicht, weil sie der Meinung ist, dass die Preisangabenverordnung mit Füßen getreten wird – oder in diesem Fall mit Einkaufswagen überrollt.
Verbraucher im Rabatt-Labyrinth
Das Problem? „Nur für App-Nutzer“-Preise, bei denen niemand so genau weiß, wie viel das Produkt eigentlich wirklich kostet. Denn während Otto-Normal-Kunde brav den vollen Preis zahlt, bekommt der App-Nutzer mit exklusivem Mitgliedsstatus, 500 gesammelten Treueherzen und drei erfolgreich absolvierten Quizfragen plötzlich eine Dose Tomaten für die Hälfte.
Verstoß gegen die Preisangabenverordnung?
Laut den Verbraucherschützern müssen die Preise klar und für alle sichtbar sein – also auch für Menschen, die sich nicht durch endlose App-Menüs klicken oder ihre Daten im Austausch für einen 10-Cent-Gutschein hergeben wollen.
Und Lidl und Penny sind nicht die einzigen Kandidaten auf der Rabatt-Anklagebank: Auch gegen Rewe und Netto werden bereits Verfahren vorbereitet.
Fazit: Alles hat seinen Preis – aber welchen?
Ob sich die Discounter aus der Bonus-Falle herauswinden können oder am Ende doch die Rabattbremse gezogen wird, bleibt abzuwarten. Bis dahin gilt: Wer sparen will, sollte sich entweder durch 17 verschiedene Rabatt-Levels kämpfen oder einfach die gute alte Einkaufsliste der Oma wieder rauskramen – da stand wenigstens noch der echte Preis drauf!
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