R & R Consulting GmbH: BaFin untersagt das öffentliche Angebot der Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Goldkauf mit Treuerabatt“

Die BaFin hat der R & R Consulting GmbH am 20. Juli 2021 das öffentliche Angebot der Vermögensanlage „Goldkauf mit Treuerabatt“, auch unter der vorherigen Bezeichnung „Goldkauf mit Treuebonus“ unter der Marke Aurimentum wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt. Daher darf die R & R Consulting GmbH keine „sonstigen Anlage, die eine Verzinsung und Rückzahlung gewährt oder in Aussicht stellt“ im Sinne des § 1 Absatz 2 Nr. 7 Alt. 1 VermAnlG mit der Bezeichnung „Goldkauf mit Treuerabatt“, auch nicht unter der vorherigen Bezeichnung „Goldkauf mit Treuebonus“ zum Erwerb in Deutschland anbieten.

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