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Prozesserfolg mit Einschränkungen

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Die Urteile (noch nicht rechtskräftig) der Landgerichte Hamburg und Münster machen Anlegern des Fonds SCI Vierte IFF geschlossener Immobilienfonds für Frankreich („Wölbern Frankreich 04“) neue Hoffnung, den drohenden Totalverlust doch noch abzuwenden.  

Das Landgericht Hamburg hatte im Zusammenhang mit dem Verkaufsprospekt zum Fonds SCI Vierte IFF geschlossener Immobilienfonds für Frankreich („Wölbern Frankreich 04“) bereits mit Urteil vom 10.12.2015 festgestellt, dass der Prospekt in wesentlichen Punkten unrichtig und unvollständig sei. „Grob irreführend“ seien die Angaben zu den Risiken, insbesondere der persönlichen Haftung des Anlegers. Einen weiteren evidenten Prospektfehler, der alle Prognosen und Berechnungen und das gesamte Fondsmodel in Frage stelle, würden nach Auffassung des LG Hamburg auch die Angaben in Bezug auf den Mietvertrag darstellen. Mittlerweile hat auch das LG Münster mit Urteil vom 01.04.2016 festgestellt, dass die Ausführungen im Prospekt in der Gesamtschau ein irreführendes Bild über die mit der Beteiligung verbundenen Risiken, insbesondere im Hinblick auf die persönliche Haftung des Anlegers, geben. Das beratende Unternehmen hätte diesen Fehler bei kritischer Prüfung des Prospektes erkennen können und müssen, so das LG Münster. Dem klagenden Anleger wurde der geltend gemachte Schadensersatzanspruch entsprechend zuerkannt.

Tilp Rechtsanwälte

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