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Prospektfehler beim Immobilienfonds HGA Mitteleuropa V: LG Heilbronn verurteilt Kreissparkasse zu Schadensersatz

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Prospektfehler beim Immobilienfonds HGA Mitteleuropa V: LG Heilbronn verurteilt Kreissparkasse zu Schadensersatz zu LG Heilbronn , Urteil vom 30.09.2016 – 6 O 281/16

Das Landgericht Heilbronn hat die Kreissparkasse Heilbronn mit Urteil vom 30.09.2016 verurteilt, einem Anleger, der sich an dem geschlossenen Immobilienfonds HGA Mitteleuropa V GmbH & Co. KG beteiligt hat, Schadensersatz zu leisten. Dies teilte die Kanzlei „Hahn Rechtsanwälte“ am 11.10.2016 mit. Die anhand des Fondsprospekts erfolgte Beratung des Anlegers sei wegen eines Prospektfehlers falsch gewesen, so das LG (Az.: 6 O 281/16).

LG: Falschberatung wegen fehlerhaften Fondsprospektes

Der Kläger beteiligte sich 2006 nach der Beratung durch die Kreissparkasse mit 25.000 Euro an dem Immobilienfonds. Das LG sprach dem Kläger 22.875 Euro nebst Zinsen zu. Laut Hahn Rechtsanwälte stellte es in seinem Urteil fest, dass die Kreissparkasse den Kläger falsch beraten hat. Die Kreissparkasse habe sich darauf berufen, dem Kläger alle wesentlichen Fakten zum Fonds anhand des Fondsprospektes erläutert zu haben. Das LG habe den Fondsprospekt aber für fehlerhaft erachtet. Kapitalmäßige und personelle Verflechtungen zwischen der Verkäuferin der Fondsimmobilien, der IVG Immobilien AG und der Mutter der Fondsinitiatorin, der HSH Nordbank AG, seien im Prospekt nicht dargestellt worden. Wegen der Gefahr einer Interessenskollision hätte aber auf die Verflechtungen hingewiesen werden müssen, so das LG nach Angaben der Kanzlei Hahn. Die auf den Fondsprospekt gestützte Beratung der Kreissparkasse sei somit unzureichend gewesen. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung nicht am Fonds beteiligt hätte. Die daraus folgenden Ansprüche des Klägers auf Rückabwicklung seien auch nicht verjährt.

Quelle:beck aktuell

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