Startseite Allgemeines Prospekt fehlt: FIRE Group Limited darf Inhaberschuldverschreibung „FIRE“ nicht öffentlich anbieten
Allgemeines

Prospekt fehlt: FIRE Group Limited darf Inhaberschuldverschreibung „FIRE“ nicht öffentlich anbieten

Teilen

Die Finanzaufsicht BaFin hat der FIRE Group Limited, Dubai, am 12. Februar 2024 untersagt, ihre Inhaberschuldverschreibungen mit der Bezeichnung „FIRE“ öffentlich in Deutschland anzubieten. Die Gesellschaft vertreibt die Papiere mit der Aussage, Anlegende könnten mit dem Erwerb mittelbar in Hotelimmobilien investieren.

Die Untersagung erfolgte, weil die FIRE Group Limited die beschriebenen Inhaberschuldverschreibungen ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Ausnahmen von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.

Die Maßnahme der BaFin ist noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar.

Die BaFin hatte bereits am 27. November 2023 bekannt gemacht, dass ein hinreichend begründeter Verdacht bestand, dass die betreffenden Wertpapiere ohne den erforderlichen Prospekt in Deutschland öffentlich angeboten wurden.

Zum Hintergrund:

In Deutschland dürfen Wertpapiere grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme greift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Art. 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.

Im einem Prospektbilligungsverfahren prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Es gehört jedoch nicht zu ihren Aufgaben, die Prospektangaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, die Seriosität des Emittenten zu beurteilen und das Produkt zu kontrollieren.

Anbieter und Emittenten haften für die pflichtwidrige Nichtveröffentlichung eines Prospekts (§ 14 Wertpapierprospektgesetz – WpPG). Die Prospektverantwortlichen haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Wertpapierprospekt getätigten Angaben (§§ 9 bzw. 10 WpPG).

Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro bzw. drei Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Geldbußen können auch bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.

Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen zu tätigen.

Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

Hinweis

Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr. Dies regelt § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG). Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.

Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, EMail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Wenn Bewertungen zur Belastung werden: Unternehmen im Kampf gegen digitale Rufschädigung

Google-Bewertungen und Suchergebnisse sind für viele Unternehmen ein zweischneidiges Schwert: Einerseits bieten...

Allgemeines

Nick Reiner wegen Mordes an seinen Eltern Rob und Michele Reiner angeklagt – Anwalt spricht von „verheerender Tragödie“

Nach dem schockierenden Doppelmord an dem bekannten Regisseur Rob Reiner und seiner...

Allgemeines

FBI-Vizedirektor Dan Bongino kündigt Rücktritt an – Rückkehr ins Mediengeschäft erwartet

Dan Bongino, stellvertretender Direktor des FBI, hat seinen Rücktritt für Januar 2026...

Allgemeines

Jeffrey-Epstein-Files: Neue Enthüllungen, alte Fragen – USA veröffentlicht weitere Dokumente

Sechs Jahre nach dem Tod des verurteilten Sexualstraftäters Jeffrey Epstein reißt die...