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Prosavus AG

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prosavus AG, Käthe-Kollwitz-Ufer 91, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 24537
vertreten durch den Vorstand Jörg Biehl vertreten durch den Vorstand Marco Fleischer erging mit Beschluss vom 17.09.2014 nachfolgende Entscheidung:

1. Die mit Beschluss des Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, vom 28.07.2014 festgelegte Anmeldefrist wird neu bestimmt. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 01.12.2014 anzumelden.

2. Die mit Beschluss des Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, vom 28.07.2014 festgelegte Widerspruchsfrist wird neu bestimmt. Der Feststellung der angemeldeten Forderungen kann nunmehr bis zum 01.02.2015 schriftlich widersprochen werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dresden – Insolvenzgericht – eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses an die Beteiligten, spätestens mit dem Ablauf von zwei Tagen nach dem Tag der Veröffentlichung ( § 9 InsO).

Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

559 IN 2258/13 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 17.09.2014

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