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Pressevertrieb nicht mehr Zeitgemäß

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Der Bundesgerichtshof hat das System des Pressevertriebs in Deutschland in Frage gestellt.

Der BGH erklärte die Kündigung eines Großhändlers durch den Bauer-Verlag für rechtens. In dem Urteil heißt es, der Grossist habe keinen gesetzlichen Belieferungsanspruch. Grossisten besitzen in ihrem Gebiet eine Art Monopol, müssen dafür aber die Produkte aller Verlage vertreiben. Bauer lässt seine Magazine im südlichen Schleswig-Holstein seit 2009 durch ein eigenes Unternehmen vertreiben. Das BGH-Urteil gilt zunächst nur für den verhandelten Fall.

Quelle:MDR

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