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Pre-Close Calls – was Anleger jetzt wissen sollten

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Ein Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek

Redaktion: Herr Blazek, die BaFin hat gerade eine Untersuchung zu sogenannten Pre-Close Calls veröffentlicht. Viele Anleger fragen sich jetzt: Was genau ist das eigentlich?

Daniel Blazek: Pre-Close Calls sind Gespräche zwischen Unternehmen und Analysten, also Fachleuten, die für Banken oder Fonds arbeiten. Diese Gespräche finden kurz vor der Veröffentlichung von Quartals- oder Jahreszahlen statt. In dieser Zeit darf das Unternehmen öffentlich eigentlich nichts Neues mehr sagen – deshalb achten Aufsichtsbehörden wie die BaFin hier besonders genau hin.

Redaktion: Es gab ja Bedenken, dass in diesen Gesprächen geheime Informationen weitergegeben werden. Was hat die BaFin herausgefunden?

Daniel Blazek: Die BaFin hat sich das sehr genau angeschaut. Es gab den Verdacht, dass bei diesen Gesprächen vielleicht Insiderinformationen – also geheime, kursrelevante Infos – weitergegeben wurden. Aber: Die Untersuchung hat ergeben, dass das in der Regel nicht passiert ist. In den meisten Fällen gab es keine auffälligen Kursbewegungen, die auf solche Geheimtipps hindeuten würden.

Redaktion: Und wenn es doch mal zu Kursschwankungen nach so einem Gespräch kam?

Daniel Blazek: Dann hat die BaFin den Einzelfall geprüft. Auch dort gab es keine Beweise, dass verbotene Informationen weitergegeben wurden. Das ist wichtig zu wissen: Es kann also mal eine Kursbewegung geben – aber das heißt noch nicht automatisch, dass etwas Illegales passiert ist.

Redaktion: Was rät die BaFin den Unternehmen jetzt?

Daniel Blazek: Die BaFin sagt ganz klar: Seid offen und transparent. Unternehmen sollen zum Beispiel öffentlich bekanntgeben, wann solche Gespräche stattfinden – und sie möglichst als Gruppen-Calls machen, damit alle die gleichen Informationen bekommen. Das schafft Vertrauen am Markt.

Redaktion: Was bedeutet das für private Anlegerinnen und Anleger?

Daniel Blazek: Ganz wichtig: Wer nicht zu solchen Gesprächen eingeladen ist – also praktisch alle privaten Anleger – darf nicht benachteiligt werden. Wenn ein Unternehmen aus Versehen geheime Informationen in so einem Call sagt, muss es diese Information öffentlich machen. Außerdem gilt: Wer Insiderinfos bekommt, darf damit keine Aktien kaufen oder verkaufen. Das wäre strafbar.

Redaktion: Und wenn jemand den Verdacht hat, dass in so einem Gespräch doch etwas Illegales passiert ist?

Daniel Blazek: Dann kann man sich an die BaFin wenden. Die BaFin wird das prüfen – wie sie es auch in der Vergangenheit getan hat. Und: Unternehmen können bestraft werden, wenn sie sich nicht an die Regeln halten.

Redaktion: Ihr Fazit?

Daniel Blazek: Pre-Close Calls sind grundsätzlich erlaubt – aber nur, wenn sie fair ablaufen. Die Regeln für Insiderinformationen gelten weiterhin. Wichtig ist, dass alle Anleger die gleichen Chancen auf Informationen haben. Und wer sich nicht sicher ist: Lieber nachfragen oder rechtlich beraten lassen, bevor man auf Gerüchte oder Vermutungen reagiert.

Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Blazek.

Daniel Blazek: Sehr gern.

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