Startseite Allgemeines Popppy Popcorn Automaten und Balllony Automaten – dubioses Rettungskonzept gescheitert
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Popppy Popcorn Automaten und Balllony Automaten – dubioses Rettungskonzept gescheitert

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Prima, da kann man nur jubeln, denn das Pseudorettungskonzept sollte nur ein Eigenschutz für viele Vermittler und eine Honorarmaschine für einen dubiosen Hamburger Marketingexperten und Frankfurter Rechtsanwalt sein. Diese Rechnung ist wohl nicht aufgegangen.

Heute haben uns Vermittler mitgeteilt, dass man bei der Polizei sowohl zum Plan des Hamburger Marketingexperten und zur Rolle des Frankfurter Rechtsanwaltes eine Aussage gemacht habe. Ob die Staatsanwaltschaft Stuttgart nun auch gegen diese ermittelt, wissen wir nicht. Zu empfehlen wäre es allerdings.

Nun kann man sich alle Termine, wo man mit Poppy Mandanten reden wollte, sparen, denn das dürfte sich nun erledigt haben, wenn man der Aussage eines Ermittlungsbeamten dazu dann zustimmt.

Natürlich wird es nun vermutlich eine Insolvenz der Gesellschaften geben, aber bedenkt man, dass eine angedachte Sanierung nur mit Verzicht der Anleger möglich gewesen wäre, dann ist das eigentlich „Abzocke Nummer 2“. Kunden, die einen Automaten haben, müssen sich keine Gedanken machen, denn es wird eine Fortführungsgesellschaft geben. Die Anleger, die Herr Hebe betrogen hat, können nicht mehr verlieren, als das, was sie bis jetzt schon verloren haben.

Wir haben nun eine Liste aller Vertriebsmitarbeiter bekommen, werden jeden, der bei diesem Konzept mitmachen wollte, dann auf unserer Seite mit Namen benennen, damit dieser dann auch in die Haftung genommen werden kann.

Ausdrücklich von diesem Vorgang ausnehmen, wollen wir jedoch Frank Nobis, der sich kurz nach Kenntnis der Unregelmäßigkeiten nicht nur an uns gewandt hat sondern auch an seine Anleger, und denen die Wahrheit erzählt hat und das ohne Wenn und Aber.

Unternehmen wie money.works haben zu diesem Zeitpunkt eben nur an sich und nicht an die Anleger gedacht. Sie werden sich nun sicherlich hohen Forderungen der Anleger gegenübersehen. Das ist auch gut so! Man darf, wenn man von kriminellen Handlungen Kenntnis hat, diese nicht versuchen, noch im Nachhinein als legal darzustellen.

 

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