Startseite Allgemeines POC Proven Oil Canada Monika Galba – Ist das Kapitalanlageprodukt POC überhaupt noch zu retten?
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POC Proven Oil Canada Monika Galba – Ist das Kapitalanlageprodukt POC überhaupt noch zu retten?

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Wir sagen nein, denn was jetzt beginnt, ist doch eine juristsiche Auseinandersetzung mit Anlegern, bedingt durch das Rückforderungsschreiben an die Anleger. Schaut man ins Internet zu den aktuellen Veröffentlichungen von Rechtsanwälten zu diesem Thema, dann kann man hier feststellen, dass sich hier bereits eine ganze Armada von Rechtsanwälten auf das Thema stürzt. Das hier nun Anleger auf diese Anwälte zugehen werden, ist sicherlich wahrscheinlich und damit sind dann eben auch die juristsichen Auseinandersetzungen vorprogrammiert. Das wird die Gesellchaft nicht nur mit Zeit und Arbeit beschäftigen, sondern auch sicherlich Kostenaufwand bedeuten. Und viel schlimmer für die Geselslchaft ist, so lange hier juristische Auseinandersetzungen toben, wird natürlich auch kein Geld zurückfließen an die Gesellschaft, im Gegenteil für die juristischen Auseinandersetzungen wird die Gesellschaft dann in der Bilanz sogar Rückstellungen bilden müssen.

Hier eine der vielen Anwaltsmeinungen im Netz:

Die Anleger der POC Eins GmbH & Co. KG sind mit Schreiben vom 06. Juli 2015 von der Fondsgesellschaft aufgefordert worden, die erhaltenen Ausschüttungen 2013 bis zum 25. Juli 2015 zurückzuzahlen. „Das sollten die betroffenen Anlegern in keinem Fall machen“, sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn. „Ebenso wenig die Gesellschafter der POC Zwei GmbH & Co. KG, der POC Groth GmbH & Co. KG, der POC Groth 2. GmbH & Co. KG, der POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG sowie der POC Groth 3 Plus GmbH & Co. KG, die ein ähnliches Aufforderungsschreiben erhalten haben“. Die Begründung der Fondsgesellschaft: Aufgrund des Einbruchs der Gas- und Ölpreise und einer Kreditkündigung der finanzierenden Bank müssten die in 2013 erhaltenen Ausschüttungen zurückgezahlt werden. Denn die Liquiditätssituation der Fondsgesellschaft sei angespannt und die Auszahlungen seien noch nicht von der Gesellschafterversammlung genehmigt worden seien (vgl. § 20 Absatz 7 des Gesellschaftsvertrages).

„Diese Bestimmung des Gesellschaftsvertrages zur Rückforderung der Ausschüttungen ist nicht anwendbar“, meint Anwalt Hahn, „weil eine Gesellschafterversammlung zum Thema der Genehmigung der Ausschüttungen 2013 noch nicht abgehalten worden ist. Im Übrigen ist die weitere Klausel – ein konkreter Liquiditätsbedarf der Gesellschaft zu unbestimmt und daher unwirksam“. Was den Anlegern laut Hahn Mut machen sollte: In der Vergangenheit hätten sich Anleger bei verschiedenen Schiffsfonds erfolgreich vor Gericht gegen die Rückforderung von Ausschüttungen gewehrt.“

5 Kommentare

  • Nun es wäre nicht das erste mal, das Geier oder auch Anwälte, eine Firma vernichten. Worum geht es genau? Die Fakten. POC, besitzt Ölfelder in Canada, fördert dort und das sogar mit Gewinn. Nicht üppig, aber immerhin. Nun hat eine Bank, die Kapital zur Finanzierung dort eingesetzt hat, die Assets neu bewertet und stellt aufgrund des niedrigen Ölpreises, den Kredit mit sofortiger Fälligkeit glatt. Rund 45 Mio CAD Dollar müssen quasi innerhalb von Tagen zurück gezahlt werden. Nun muß unter großen Zeitdruck eine Lösung her. Im Sinne der Investoren. Es gibt nur 2 Möglichkeiten. Man zahlt die Summe unter anderem mit den Rückzahlungsforderungen zurück oder man verkauft jetzt niedrig bewertete Ölfördergebiete. Man kann jetzt folgendes tun. Man zahlt nicht, setzt noch Anwälte ein und verscherbelt dann die besten Ölgebiete. Sehr dumm. Denn dann ist ALLES weg. Das ist so gut wie sicher. Dazu kommen noch, richtig…..die Kohle für die Leichenfledderer. Oder aber man zahlt die Bank aus und ist dann Eigenkapitalfinanziert und kann mit etwas Glück auf steigende Ölpreise setzen. Für einen Anleger hieße das konkret, entweder 1100 Euro, bei 10.000 Anlagesumme, zurückzahlen, oder die 10.000 € abschreiben. Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil. Nur war Mathe bei vielen nicht das Lieblingsfach.

    • Über Ihre Vorschlag könnte man verhandeln, wenn a) die EUR 1100,- stimmen und b) der Vertrieb gleichermaßen zur Kasse gebeten wird. Dessen Provision dürfte bei EUR EUR 10000,- Anlagesumme (zzgl. EUR 500,- AGIO) bei mindestens 1500,- bis EUR 1800,- inkl. des vollen AGIOs gelegen haben und das bei so gut wie keiner Arbeit. Das wird aber sehr wahrscheinlich nicht passieren.

        • Stimmt, ich habe keine Ahnung. Ich habe ja auch „nur“ vorgeschlagen, dass wenn EUR 1100,- je EUR 10000,- Anlagesumme zurückgezahlt werden müssen, dann EUR 400-500,- vom Vertrieb und der Rest vom Anleger kommen könnte. Bei mehrjährigen Ausschüttungen kann man den Vertriebsanteil zurückfahren.

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