Im Fall einer Pfefferspray-Attacke in Kaltennordheim (Landkreis Schmalkalden-Meiningen) hat das Landgericht Meiningen das Strafverfahren gegen einen 24-jährigen Angeklagten eingestellt – allerdings nicht ohne Bedingungen. Der junge Mann muss 50 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten, um die Sache formal abzuschließen.
Der Vorfall ereignete sich im April 2023 auf einem Parkplatz in Kaltennordheim. Nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen griff der Angeklagte zu einem Pfefferspray und setzte es gegen mehrere Anwesende ein. Laut Anklage kam es dabei zu Verletzungen durch die reizende Substanz.
Vor Gericht gab der 24-Jährige an, er habe aus Notwehr gehandelt und sich bedroht gefühlt. Sieben Zeugen wurden gehört, um den Ablauf der Geschehnisse zu rekonstruieren. Doch die Schilderungen wichen teils erheblich voneinander ab. Nach Angaben des Landgerichts waren die Aussagen so widersprüchlich, dass sich kein eindeutiges und belastbares Gesamtbild ergab.
Unter diesen Umständen entschied sich das Gericht für eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a der Strafprozessordnung. Diese Regelung ermöglicht es, ein Strafverfahren ohne Urteil zu beenden, wenn der Angeklagte bestimmte Auflagen erfüllt – in diesem Fall die Ableistung von gemeinnütziger Arbeit. Wird die Auflage erfüllt, gilt das Verfahren als erledigt.
Das Landgericht betonte, dass eine solche Einstellung weder einem Freispruch gleichkommt noch einer Verurteilung entspricht. Sie soll einen angemessenen Ausgleich zwischen dem öffentlichen Interesse an Strafverfolgung und den Unsicherheiten in der Beweislage schaffen.
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