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Pegasus Development GmbH: BaFin untersagt das öffentliche Angebot von stillen Beteiligungen an der FashionConcept GmbH

kpuljek (CC0), Pixabay
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Pegasus Development GmbH: BaFin untersagt das öffentliche Angebot von stillen Beteiligungen an der FashionConcept GmbH

Die BaFin hat am 06. Juli 2021 das öffentliche Angebot von stillen Beteiligungen an der FashionConcept GmbH durch die Pegasus Development GmbH, mit Sitz in Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main, wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt. Daher darf die Pegasus Development GmbH keine stillen Beteiligungen der FashionConcept GmbH zum Erwerb in Deutschland anbieten.

Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar.

Die Untersagung erfolgte, weil die Pegasus Development GmbH keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben.

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