Tja, manchmal beißt der Hund zurück – oder besser gesagt: der Staatsanwalt landet selbst im Fadenkreuz der Justiz. Spaniens Generalstaatsanwalt Álvaro García Ortiz, persönlich von Regierungschef Pedro Sánchez auf den Posten gehoben, hat es jetzt mit einem ganz besonderen Gegner zu tun: dem eigenen Justizsystem.
Der Oberste Gerichtshof in Madrid hatte offenbar keine Lust auf juristische Ausflüchte – und wischte Ortiz’ Berufung gegen eine Anklageerhebung kurzerhand vom Tisch. Begründung: Die Beweislage sei „ausreichend“. Das klingt höflich, heißt aber sinngemäß: Da brennt’s lichterloh.
Was ist passiert? Ortiz soll vertrauliche Steuerinformationen aus einem Verfahren gegen den Lebensgefährten der konservativen Madrider Regionalpräsidentin Isabel Díaz Ayuso ausgeplaudert haben – und zwar so auffällig, dass es in den Medien landete. Brisant: Ayuso ist eine der schärfsten Kritikerinnen der Regierung Sánchez.
Natürlich weist Ortiz die Vorwürfe von sich. Vielleicht war’s ein „Versehen“, vielleicht auch nur ein besonders gesprächiger Mittagstisch. Jedenfalls reicht’s nun für ein ordentliches Strafverfahren.
Für Premier Sánchez ist das Ganze weniger lustig: Schon vorher musste er sich gegen Rücktritts- und Neuwahlforderungen wegen diverser Korruptionsfälle in seiner Partei wehren. Jetzt auch noch der Generalstaatsanwalt als Justiz-Bumerang? Kein Wunder, dass man in Moncloa derzeit wohl mehr Akten shreddert als Sektflaschen öffnet.
Bleibt die Frage: Wenn sogar der oberste Ankläger selbst angeklagt ist – wer klagt dann den Ankläger des Anklägers an? Willkommen in der spanischen Polit-Operette.
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