Startseite Allgemeines PBM – Private Banken Makler AG – Vermittlung von Bankdienstleistungen-Insolvenzeröffnung
Allgemeines

PBM – Private Banken Makler AG – Vermittlung von Bankdienstleistungen-Insolvenzeröffnung

Teilen

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PBM – Private Banken Makler AG – Vermittlung von Bankdienstleistungen, Käthe-Kollwitz-Ufer 76, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 31337

– wurde am 06.10.2016 um 14:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Dr. Rainer Bähr, Wasastraße 15, 01219 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 340850 Telefax: 0351 340855 Email geschäftlich: dresden@hww.eu

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 07.11.2016 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO

die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO

den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO

die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

eine Unterhaltsgewährung an die Schuldnerin aus der Insolvenzmasse gemäß § 100 Abs. 1, 101 Abs. 1InsO

die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß § 218 InsO

ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO

wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Freitag, 16.12.2016, 11:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Freitag, 16.12.2016, 11:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

531 IN 1394/16 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 03.11.2016

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Jimmy Lai – Der Mann, der dachte, China sei ein Debattierclub

Was passiert, wenn ein milliardenschwerer Unternehmer denkt, freie Meinungsäußerung sei in China...

Allgemeines

Überlebende nervös und skeptisch nach Veröffentlichung weiterer Epstein-Akten

Die Veröffentlichung tausender Seiten aus den Akten zum verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein...

Allgemeines

OB-Wahl in Leipzig: Thärichen – oder doch lieber Thärin?

Er will vielleicht, oder vielleicht auch nicht. Zumindest denkt er darüber nach...

Allgemeines

USA:Nachruf auf den Penny (1793–2025)

Leise fiel er, ein letztes Mal. Nicht aus einer Hosentasche auf den...