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ADLER Real Estate Aktiengesellschaft: BaFin setzt Geldbuße fest

Die BaFin hat am 25. März 2021 eine Geldbuße in Höhe von 555.000 Euro gegen die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 26a Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) alte Fassung zugrunde. Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft hatte die Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nicht rechtzeitig vorgenommen.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

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