Ein Drachen- und Gleitschirmfliegerverein aus dem Hochsauerlandkreis ist mit seinem Eilantrag gegen den Bau einer Windenergieanlage bei Meschede gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wies den Antrag ab.
Die umstrittene Anlage gehört zu einem Windpark mit insgesamt sechs Windrädern, der im Oktober 2025 genehmigt wurde. Sie liegt rund 550 Meter von einem seit Jahrzehnten genutzten Startplatz des Vereins entfernt. Der Verein, der etwa 800 Mitglieder zählt, befürchtete durch die Anlage erhebliche Sicherheitsrisiken sowie Einschränkungen seines Flugbetriebs.
Das Gericht sah dafür jedoch keine ausreichende Grundlage. Zwar könne es durch die Windenergieanlage zu gewissen Einschränkungen kommen, eine unzumutbare Beeinträchtigung oder gar eine Gefährdung der Existenz des Vereins sei aber nicht erkennbar.
Nach Auffassung des Gerichts bleibt der Flugbetrieb insbesondere bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten weiterhin möglich – also gerade in dem Bereich, der für Gleitschirmflüge besonders relevant ist. Damit sei der Betrieb nicht grundsätzlich infrage gestellt.
Zudem verwies das Gericht darauf, dass der Standort bereits im Regionalplan als Windenergiegebiet ausgewiesen ist. Die Entscheidung für Windkraft sei also planerisch bereits getroffen worden – auch unter Berücksichtigung bestehender Nutzungen wie dem Flugsport.
Der Verein war nach Einschätzung des Gerichts zudem ordnungsgemäß in das Genehmigungsverfahren eingebunden.
Der Beschluss ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.
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