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Ortus Invest GmbH – Gericht hebt Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren auf

Matthias_koll_leverkusen (CC0), Pixabay
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Im laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ortus Invest GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 168465, hat das Amtsgericht Hamburg die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen mit Beschluss vom 11. August 2025 wieder aufgehoben.

Die Ortus Invest GmbH, mit Sitz Pflugschmiedweg 8b, 22419 Hamburg, wird durch ihren Geschäftsführer Clemens Voigt vertreten. Das Unternehmen ist im Bereich Erwerb von Grundeigentum sowie Verwaltung eigenen Vermögens tätig.

Die Sicherungsmaßnahmen waren ursprünglich am 24. Juli 2025 erlassen worden. Solche Maßnahmen dienen in der Regel dazu, das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern und zu verhindern, dass Gläubiger benachteiligt werden. Die Aufhebung bedeutet, dass das Gericht die Voraussetzungen für eine Fortführung dieser Maßnahmen nicht mehr als gegeben ansieht – dies kann etwa der Fall sein, wenn keine akute Gefährdung der Insolvenzmasse mehr besteht oder sich die wirtschaftliche Lage verändert hat.

Für Gläubiger und Geschäftspartner der Ortus Invest GmbH bedeutet dieser Schritt jedoch nicht zwangsläufig, dass das Unternehmen wieder vollständig zahlungsfähig ist. Das Insolvenzeröffnungsverfahren läuft weiter, und die endgültige Entscheidung über eine mögliche Eröffnung oder Abweisung steht noch aus.

Aktenzeichen: 67b IN 140/25
Gericht: Amtsgericht Hamburg
Datum des Beschlusses: 11.08.2025

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