Von der Redaktion diebewertung.de
Die Insolvenz der OneCrowd-Gruppe wirft für Anleger viele Fragen auf. Eine davon geht bislang beinahe unter, obwohl sie wirtschaftlich zentral ist: Warum sollte ein Investor die OneCrowd-Gruppe überhaupt vollständig übernehmen?
Die Ausgangslage ist ungewöhnlich. Die Gesellschaften befinden sich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Neue Investments sind auf der Plattform derzeit jedenfalls nicht als laufendes Neugeschäft erkennbar. Der Markenname ist durch die Insolvenz belastet. Und die OneCrowd Securities GmbH verfügt nach den öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht über eine eigene Vollerlaubnis als Wertpapierinstitut, sondern war als vertraglich gebundener Vermittler unter einem Haftungsdach tätig. Gesetze im Internet
Trotzdem wurde ein strukturierter Investorenprozess gestartet. Mit der Durchführung wurde die Potsdamer M&A-Beratung CENTUROS beauftragt. BBL, die Kanzlei der vorläufigen Insolvenzverwalter, spricht von einer „guten Ausgangsposition“ und verweist auf die etablierte Plattform, eine gewachsene Kunden- und Investorenbasis sowie die technologische Infrastruktur. BBL
Das ist nachvollziehbar – aber erklärungsbedürftig.
Drei OneCrowd-Gesellschaften im Verfahren
Betroffen sind die OneCrowd GmbH, die OneCrowd Loans GmbH und die OneCrowd Securities GmbH. Ende Juli 2026 wurden für alle drei Gesellschaften vorläufige Insolvenzverwalter aus der Kanzlei BBL bestellt.
Dr. Christian Heintze ist für die OneCrowd GmbH zuständig, Heiko Schaefer für die OneCrowd Loans GmbH und Christian Graf Brockdorff für die OneCrowd Securities GmbH. Der Geschäftsbetrieb wird nach Angaben der Verwalter fortgeführt. Die zwischen Emittenten und Investoren geschlossenen Finanzierungsverträge sollen von den Insolvenzverfahren der Plattformgesellschaften nicht unmittelbar betroffen sein. BBL
Am 20. August 2026 wurde anschließend der M&A-Prozess gestartet. CENTUROS soll potenzielle strategische und finanzielle Investoren ansprechen und unterschiedliche Transaktionsmöglichkeiten prüfen. Nach Darstellung von BBL ist der Prozess ausdrücklich ergebnisoffen. BBL
Was bedeutet „Fortführung“ bei OneCrowd überhaupt?
Anleger sollten den Begriff Fortführung nicht mit einem normalen Weiterbetrieb verwechseln.
Bei einem insolventen Unternehmen bedeutet Fortführung zunächst häufig nur, dass Strukturen so lange erhalten werden, wie dies wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Dazu können gehören:
die Verwaltung bestehender Investments, die Kommunikation mit Anlegern und Emittenten, die Sicherung von Daten und technischen Systemen, die Aufrechterhaltung von Personal und Know-how sowie die Vorbereitung eines Verkaufs oder Insolvenzplans.
Das ist etwas anderes als ein aktives Neugeschäft mit ständig neuen Investments.
Die öffentlich sichtbaren OneCrowd-Inhalte zeigen noch bis Juni 2026 neue Investmentthemen und Projekte. Danach ist in den von uns ausgewerteten öffentlich auffindbaren Beiträgen kein vergleichbarer neuer Dealflow mehr dokumentiert. OneCrowd Blog
Daraus folgt nicht zwingend, dass keinerlei Einnahmen mehr erzielt werden. Es wirft aber die Frage auf, welche laufenden Umsätze ein Erwerber heute tatsächlich übernehmen könnte.
Das regulatorische Problem: Die Erlaubnis hängt nicht einfach an OneCrowd
Ein wichtiger Punkt betrifft die regulatorische Stellung der OneCrowd Securities GmbH.
Nach § 3 Abs. 2 WpIG gilt ein vertraglich gebundener Vermittler gerade nicht selbst als Wertpapierinstitut, wenn er bestimmte Wertpapierdienstleistungen ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung eines zugelassenen Wertpapierinstituts erbringt. Die Tätigkeit wird dem haftenden Institut zugerechnet. Gesetze im Internet
In früheren OneCrowd-Unterlagen wird die OneCrowd Securities GmbH als vertraglich gebundener Vermittler der Effecta GmbH bezeichnet. Sie vermittelte Finanzinstrumente ausschließlich für Rechnung und unter Haftung dieses Haftungsdachs. cdn.shopware.store
Das bedeutet:
Ein Käufer erhält durch den Erwerb der OneCrowd Securities GmbH nicht automatisch eine eigene, frei übertragbare Wertpapierinstituts-Erlaubnis.
Ob und wie ein regulatorisches Modell nach einer Übernahme fortgeführt werden könnte, müsste vielmehr mit dem jeweiligen Haftungsdach und den aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen abgestimmt werden.
Das reduziert den Wert einer bloßen „Lizenzübernahme“ erheblich – denn eine solche eigenständige Lizenz scheint gerade nicht das Asset zu sein.
Was bleibt dann als Wert?
Damit rücken die anderen Bestandteile des Unternehmens in den Vordergrund.
Nach Darstellung von BBL sind dies vor allem:
- die technische Plattform,
- bestehende Kunden- und Investorenbeziehungen,
- die gewachsene technologische Infrastruktur,
- die Erfahrung aus mehr als 15 Jahren im Crowdinvesting und bei alternativen Investments. BBL
Aber auch hier lohnt sich eine genauere Betrachtung.
1. Die Marke
OneCrowd, Seedmatch, Econeers und Mezzany hatten zweifellos Bekanntheit im Markt.
Doch Bekanntheit ist nicht dasselbe wie positiver Markenwert.
Bei einer Finanzplattform ist Vertrauen entscheidend. Eine Insolvenz belastet dieses Vertrauen zwangsläufig. Hinzu kommt, dass die OneCrowd GmbH selbst Anleger über eine eigene Unternehmensanleihe finanziert hatte. Für diese Anleger ist die heutige Situation besonders sensibel.
Ob ein Käufer deshalb den Namen OneCrowd weiterverwenden oder nach einer Übernahme bewusst auf ein Rebranding setzen würde, ist offen.
2. Die Technik
Eine funktionierende Plattform kann einen erheblichen Wert haben.
KYC-Prozesse, Anlegerverwaltung, Zeichnungsstrecken, Dokumentenmanagement, Reporting, Zahlungsanbindungen und Datenbanken neu aufzubauen, kostet Zeit und Geld.
Für einen bereits regulierten Wettbewerber könnte es deshalb wirtschaftlich sinnvoll sein, bestehende technische Strukturen zu erwerben.
Die entscheidende offene Frage lautet allerdings: Wie modern, übertragbar und unabhängig von Drittanbietern ist diese Technik tatsächlich?
Öffentlich liegen dazu bislang keine belastbaren Detailangaben vor.
3. Die Anlegerbasis
Die wohl offensichtlichste wirtschaftliche Ressource ist die über Jahre aufgebaute Investorenbasis.
OneCrowd spricht selbst von gewachsenen Kunden- und Investorenbeziehungen. BBL
Doch auch hier gilt: Anlegeradressen sind kein frei handelbares Wirtschaftsgut ohne rechtliche Grenzen.
Ein Erwerber müsste prüfen, auf welcher datenschutzrechtlichen Grundlage Bestandsdaten übernommen und insbesondere für neue Angebote verwendet werden könnten. Außerdem hängt viel davon ab, ob eine Gesellschaft selbst übernommen wird oder lediglich einzelne Assets erworben werden.
Eine bloße Liste von E-Mail-Adressen ist daher deutlich weniger wert als eine rechtswirksam fortbestehende Kundenbeziehung.
Share Deal oder Asset Deal – das ist der entscheidende Unterschied
Gerade deshalb dürfte die Transaktionsstruktur bei OneCrowd besonders wichtig werden.
Bei einem Asset Deal übernimmt ein Käufer ausgewählte Vermögenswerte, etwa Technik, Markenrechte oder bestimmte Vertragspositionen.
Der Vorteil für den Erwerber: Altverbindlichkeiten verbleiben grundsätzlich bei der insolventen Gesellschaft, soweit sie nicht ausdrücklich übernommen werden.
Der Nachteil: Verträge, Datenrechte und regulatorische Strukturen können nicht beliebig übertragen werden.
Bei einem Share Deal bleibt dagegen die Gesellschaft selbst bestehen; lediglich ihre Eigentümer wechseln.
Das kann den Vorteil haben, dass bestehende Vertragsbeziehungen grundsätzlich fortbestehen.
Der große Nachteil liegt auf der Hand: Die Gesellschaft bringt auch ihre Vergangenheit, ihre Verbindlichkeiten und möglichen Haftungsrisiken mit.
Ein Share Deal wäre deshalb in einer Insolvenz typischerweise nur dann wirtschaftlich interessant, wenn zuvor über einen Insolvenzplan oder eine andere Sanierungsstruktur eine Entschuldung beziehungsweise Bereinigung erfolgt.
CENTUROS hat Erfahrung mit solchen Prozessen
Die Beauftragung von CENTUROS ist aus diesem Blickwinkel nachvollziehbar.
Die Beratungsgesellschaft aus Potsdam ist auf Restrukturierung und Distressed M&A spezialisiert. Geschäftsführer sind Sven Peters, Ben-Jack Drese und Marc Karl Mohnsen. Die Gesellschaft ist seit 2014 aktiv. Centuros
Nach öffentlich zugänglichen Registerdaten hält die C. G. Lentsch GmbH 65 Prozent an der CENTUROS GmbH; BDJ Holding UG und MaKaMo UG halten jeweils 15 Prozent. Ein weiterer Gesellschafter hält fünf Prozent. Handelsregister
Unsere Recherche ergab bislang keinen belastbaren Hinweis darauf, dass ein von uns identifizierter Insolvenzverwalter gesellschaftsrechtlich an CENTUROS beteiligt wäre.
Das ist wichtig zu betonen: CENTUROS arbeitet regelmäßig mit Insolvenzverwaltern zusammen, aber eine Mandatsbeziehung ist keine gesellschaftsrechtliche Verflechtung.
Besonders relevant: CENTUROS hat bereits investmentnahe Insolvenzfälle begleitet
Für OneCrowd ist vor allem ein früheres Mandat interessant.
2021 begleitete die Centuros Consult GmbH den Insolvenzverwalter der Deutschen Energieberatung GmbH (DEB) bei einem Investorenprozess.
Die DEB hatte sich auf Photovoltaikanlagen spezialisiert und privaten sowie institutionellen Anlegern direktes Eigentum an solchen Anlagen vermittelt. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterstützte CENTUROS die Suche nach einem Käufer. Der Geschäftsbetrieb wurde anschließend im Wege eines Asset Deals an SPR Energie übertragen; der Erwerber übernahm auch die Verwaltung eines erheblichen Teils der Bestandsanlagen. Centuros
Das ist für die heutige OneCrowd-Situation deshalb bemerkenswert, weil auch dort nicht nur Maschinen oder Immobilien verkauft wurden, sondern ein Unternehmen mit laufenden Beziehungen zu privaten und institutionellen Investoren.
OneCrowd ist damit für CENTUROS kein völlig unbekanntes Terrain.
Was CENTUROS außerdem mitbringt
CENTUROS hat darüber hinaus zahlreiche Distressed-M&A-Prozesse begleitet.
Die Beratung arbeitet regelmäßig mit Insolvenzverwaltern und Restrukturierungskanzleien zusammen und ist auf Transaktionen in schwierigen Unternehmenssituationen spezialisiert. Das eigene Selbstbild und öffentlich dokumentierte Mandate zeigen Erfahrung mit Asset Deals, Share Deals, Insolvenzplanlösungen und komplexen Unternehmensverkäufen. LinkedIn
Genau diese Erfahrung dürfte bei OneCrowd gefragt sein, weil ein normaler Verkauf der drei Gesellschaften möglicherweise wirtschaftlich gar nicht die beste Lösung ist.
Warum eine Gesamtübernahme trotzdem Sinn machen könnte
Trotz aller Zweifel gibt es Szenarien, in denen ein Investor eine weitgehende oder sogar vollständige Übernahme für sinnvoll halten könnte.
Ein bestehender Finanzdienstleister könnte beispielsweise die Plattformtechnik, das Personal, bestehende Emittentenbeziehungen und die Investorenbasis gemeinsam übernehmen und anschließend unter eigener Marke weiterführen.
Ein anderer denkbarer Ansatz wäre eine Insolvenzplanlösung, bei der die Gesellschaften entschuldet und anschließend von einem neuen Eigentümer übernommen werden.
Auch eine Kombination ist denkbar: einzelne Gesellschaften bleiben bestehen, während andere Assets verkauft oder zusammengeführt werden.
Die Aussage, OneCrowd habe „nur Adressen“, wäre deshalb zu verkürzt.
Richtig ist aber ebenso:
Wenn keine relevante Plattformtechnik, keine übertragbaren Vertragsbeziehungen und keine nennenswerten wiederkehrenden Umsätze vorhanden wären, würde eine Gesamtübernahme wirtschaftlich schwer nachvollziehbar.
Genau diese Informationen sind bislang öffentlich nicht detailliert offengelegt.
Was ist mit den bestehenden Investments?
Hier besteht häufig ein Missverständnis.
Die Insolvenz von OneCrowd bedeutet nicht automatisch die Insolvenz der über die Plattform finanzierten Unternehmen.
Die Finanzierungsverträge bestehen nach Darstellung der Insolvenzverwalter grundsätzlich zwischen den jeweiligen Emittenten und den Investoren fort. BBL
Für einen Käufer könnte deren Administration trotzdem wirtschaftlich interessant sein.
Sollte OneCrowd für laufende Verwaltung, Anlegerkommunikation, Zahlungsprozesse oder andere Servicetätigkeiten Gebühren erhalten, wären daraus wiederkehrende Einnahmen denkbar.
Ob und in welcher Höhe solche Einnahmen bestehen, wurde im bisherigen Investorenprozess allerdings öffentlich nicht beziffert.
Und was bedeutet das alles für die Gläubiger?
Genau hier sollte aus unserer Sicht die öffentliche Diskussion ansetzen.
Ein erfolgreicher Investorenprozess ist für Gläubiger nicht automatisch schon deshalb erfolgreich, weil ein neuer Eigentümer gefunden wird.
Für die Insolvenzmasse sind andere Fragen entscheidend:
Wie hoch ist der Kaufpreis?
Welche Vermögenswerte werden verkauft?
Welche Verbindlichkeiten übernimmt der Käufer?
Welche Werte verbleiben in den insolventen Gesellschaften?
Und:
Wie hoch ist der tatsächliche Mittelzufluss für die Gläubiger?
Gerade für Anleger der OneCrowd-Unternehmensanleihe ist das entscheidend. Bei ihnen kommt zusätzlich die Frage hinzu, ob die vereinbarte Nachrangklausel rechtlich Bestand hat und welchen Rang ihre Forderungen im Insolvenzverfahren tatsächlich einnehmen.
Ein hoher Kaufpreis wäre wichtiger als die Fortführung des Namens
Aus Gläubigersicht sollte deshalb nicht der Erhalt der Marke OneCrowd im Vordergrund stehen.
Wirtschaftlich entscheidend wäre vielmehr eine Transaktion, die den höchsten realisierbaren Wert für die Masse erzielt.
Wenn dieser Wert dadurch entsteht, dass die Plattform unter einem neuen Namen fortgeführt wird, kann das sinnvoll sein.
Wenn dagegen ein Einzelverkauf von Technik, Vertragsbestand oder anderen Assets einen höheren Erlös bringt, wäre ein solcher Weg ebenfalls zu prüfen.
Die Insolvenzordnung ist kein Markenrettungsgesetz.
Ziel einer wirtschaftlich sinnvollen Verwertung muss grundsätzlich sein, vorhandene Werte bestmöglich zu erhalten beziehungsweise zu realisieren.
Eine zentrale Informationslücke bleibt
BBL nennt als Verkaufsargumente einen etablierten Namen, Kunden- und Investorenbeziehungen sowie technologische Infrastruktur. BBL
Was bislang fehlt, sind öffentlich belastbare Zahlen:
Wie hoch sind die wiederkehrenden Umsätze aus dem Bestand?
Wie viele aktive Anlegerbeziehungen bestehen noch?
Welche Kosten verursacht der laufende Betrieb?
Welche Software gehört den insolventen Gesellschaften selbst?
Welche regulatorischen Vertragsbeziehungen sind übertragbar?
Welche Daten dürfen tatsächlich genutzt werden?
Wie viele Mitarbeiter sind für einen Erwerber unverzichtbar?
Und welchen Wert messen potenzielle Investoren diesen Faktoren bei?
Solange diese Fragen offen sind, lässt sich von außen kaum beurteilen, ob eine Gesamtübernahme sinnvoller ist als ein Verkauf einzelner Assets.
Unser Fazit
Der OneCrowd-Investorenprozess ist wirtschaftlich keineswegs so selbstverständlich, wie der Begriff „Fortführung“ zunächst vermuten lässt.
Die Plattform verfügt nicht einfach über eine eigene frei übertragbare Wertpapierlizenz. OneCrowd Securities war als vertraglich gebundener Vermittler unter einem Haftungsdach tätig. Gesetze im Internet
Der Markenname ist nach der Insolvenz zumindest belastet.
Ein sichtbares neues Investmentgeschäft ist derzeit nicht dokumentiert.
Damit dürften die wirklich interessanten Werte woanders liegen:
Technik, Know-how, bestehende Vertragsbeziehungen, möglicherweise fortlaufende Bestandsverwaltung und die gewachsene Investorenbasis.
CENTUROS hat nachweislich Erfahrung mit komplexen Insolvenz-M&A-Prozessen und bereits einen investmentnahen Fall mit privaten und institutionellen Anlegern begleitet. Centuros
Ob daraus bei OneCrowd eine wirtschaftlich attraktive Gesamtübernahme, ein Asset Deal oder eine andere Sanierungslösung entsteht, ist derzeit offen.
Für Anleger und Gläubiger sollte deshalb nicht die Frage im Vordergrund stehen:
„Wird OneCrowd gerettet?“
Sondern:
„Welcher konkrete Wert wird verkauft, wie hoch ist der Erlös – und was davon erreicht am Ende tatsächlich die Insolvenzmasse?“
Genau daran wird sich messen lassen müssen, ob der laufende M&A-Prozess wirtschaftlich erfolgreich ist.
Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag basiert auf öffentlich zugänglichen Unternehmensangaben, Registerinformationen, den Mitteilungen der vorläufigen Insolvenzverwalter sowie dokumentierten früheren M&A-Mandaten von CENTUROS. Aus geschäftlichen Kontakten zwischen CENTUROS und Insolvenzverwaltern folgt keine gesellschaftsrechtliche Verbindung oder ein Interessenkonflikt. Für eine solche Verbindung haben wir bislang keinen belastbaren öffentlichen Nachweis gefunden. Bewertungen zur Werthaltigkeit einzelner Assets sind mangels veröffentlichter Detaildaten als wirtschaftliche Analyse und nicht als feststehende Tatsache zu verstehen.
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