Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) befasst sich heute mit einer Unterlassungsklage gegen den Discounter Lidl. Streitpunkt ist die beliebte Lidl Plus-App, über die Nutzerinnen und Nutzer Vergünstigungen erhalten. Doch nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zahlt man nicht nur mit Geld – sondern auch mit persönlichen Daten.
Vorwurf: Irreführende Informationspolitik
Der vzbv wirft Lidl vor, Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ausreichend über den Umfang der Datennutzung aufzuklären. Wer die App nutzt, gewährt dem Unternehmen Zugriff auf sensible Informationen – etwa Kaufverhalten, Standortdaten oder Nutzungsgewohnheiten. Diese Daten werden nach Auffassung der Verbraucherschützer zu Marketingzwecken und für personalisierte Angebote verwendet. Das Problem: Viele Kunden wüssten nicht, wie umfangreich die Datenerhebung tatsächlich ist.
Rechtslage noch nicht eindeutig
Juristisch bewegt sich der Fall in einem Graubereich. Zwar gilt seit einigen Jahren die EU-Richtlinie, dass auch Daten eine Gegenleistung darstellen können. Doch welche Informationspflichten Unternehmen in Rabatt-Apps konkret erfüllen müssen, ist bislang unklar. Die Richter am OLG Stuttgart haben deshalb bereits signalisiert, dass sie den Fall wohl an den Bundesgerichtshof (BGH) weiterreichen werden.
„Die Rechtslage ist kompliziert“, hieß es im Vorfeld aus dem Gericht. Damit könnte das Verfahren zu einem Grundsatzfall für alle Bonus- und Rabattprogramme im Einzelhandel werden.
Folgen für Handel und Kunden
Ein Urteil zugunsten der Verbraucherschützer hätte Signalwirkung:
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Unternehmen wie Aldi, Rewe, Payback oder DeutschlandCard müssten ihre Informationspflichten anpassen.
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Verbraucher könnten künftig klarer nachvollziehen, was mit ihren Daten passiert.
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Rabatt-Apps stünden insgesamt auf dem Prüfstand: Sind die versprochenen Preisvorteile wirklich „kostenlos“ oder doch nur eine digitale Währung gegen persönliche Informationen?
Entscheidung mit Signalwirkung
Noch heute will das OLG Stuttgart seine Entscheidung verkünden. Doch unabhängig vom Ergebnis ist schon jetzt klar: Der Fall wird voraussichtlich den BGH beschäftigen. Für Millionen App-Nutzerinnen und -Nutzer geht es damit um weit mehr als ein paar Prozent Nachlass an der Kasse – nämlich um die Frage, welchen Wert ihre Daten haben und wie transparent Unternehmen mit diesem Wert umgehen müssen.
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