Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Zusammenhang mit einem tödlichen Polizeieinsatz aus dem Jahr 2022 als unzulässig zurückgewiesen. Das teilte das Gericht in einer aktuellen Entscheidung mit.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein Einsatz eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) in einem Hotel im Frankfurter Bahnhofsviertel im August 2022. Dabei war ein Mann von einem Polizeibeamten erschossen worden. Nach Darstellung der Ermittlungsbehörden hatte sich der Mann zuvor unter Drogeneinfluss mit einem Messer sowie einer mutmaßlichen Schusswaffe bewaffnet und zwei Prostituierte bedroht.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main stellte die Ermittlungen gegen den beteiligten Beamten nach umfangreicher Prüfung ein. Sie kam zu dem Ergebnis, dass der Mann den Beamten mit einem Messer angegriffen habe und die Schussabgabe daher durch Notwehr gerechtfertigt gewesen sei.
Gegen diese Entscheidung wandte sich der Bruder des Getöteten. Er bezweifelte insbesondere, dass ein Messerangriff stattgefunden habe, und argumentierte, dass zumindest die letzten tödlichen Schüsse abgegeben worden seien, als der Mann bereits am Boden gelegen habe.
Die Generalstaatsanwaltschaft wies die Beschwerde zurück. Auch das Oberlandesgericht folgte dieser Einschätzung nun. Der Antrag sei unzulässig, da keine konkreten Fehler in den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aufgezeigt worden seien. Zudem habe der Antragsteller keine ausreichenden Anhaltspunkte vorgebracht, die die Annahme von Notwehr ernsthaft infrage stellen könnten. Auch die rechtliche Argumentation habe das Gericht nicht überzeugt.
Der Beschluss des 7. Strafsenats vom 5. März 2026 ist rechtskräftig und nicht anfechtbar
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